Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und bereitet optimal auf die vielseitigen Anforderungen in allen Bereichen der Transport- und Logistikbranche vor. Lehrgangsstart 2026 in allen Regionen.
PSVA: Bundesrat plant Anpassungen
Das Parlament hat die Revision des Schwerverkehrsabgabegesetzes - besser bekannt unter dem Begriff «LSVA-Weiterentwicklung» - fast abgeschlossen. Während es bei der LSVA zu einem Paradigmenwechsel kommt, fallen bei der PSVA nur wenige Änderungen von geringerer Tragweite an: Künftig kann die PSVA an die Teuerung angepasst werden, für E-Fahrzeuge werden ausserdem neue Abgabekategorien eingeführt.
Tarife: Teuerungsanpassung
Bei der LSVA sind Teuerungsanpassungen bereits möglich. Neu wird der Bundesrat auch die Abgabesätze der PSVA an die Inflation anpassen können. Das Parlament hat die dafür notwendige gesetzliche Anpassung im Rahmen der LSVA-Weiterentwicklung gutgeheissen. Der Zeitpunkt und die Höhe der Anpassung liegen dabei jeweils im Ermessen des Bundesrats. Im Fall der LSVA hat der Bundesrat die Teuerungsanpassung seit 2001 zwei Mal vorgenommen, jeweils im einstelligen Prozentbereich.
Eine generelle Tarifanhebung ist hingegen nicht geplant. Bundesrat und Parlament waren sich einig darin, die PSVA Obergrenze bei 5'000 Franken zu belassen. Heisst: Der Wert von 5'000 Franken kann vom Bundesrat zwar an die Inflation angepasst werden, nicht aber grundsätzlich erhöht werden. Die Tarife können nur im Umfang der Inflation angepasst werden, die in den letzten Jahren immer im tiefen einstelligen Prozentbereich lag.
Integration E-Fahrzeuge
Die PSVA ist nach Abgabekategorien unterteilt: Kleinbusse entrichten einen geringeren Betrag als Reisecars. Die Unterscheidung zwischen Antriebsarten ist hingegen Stand heute nicht vorgenommen. Nach Ansicht des Bundesrats wird damit der geringeren Umweltbelastung durch E-Fahrzeuge nur unzureichend Rechnung getragen. E-Fahrzeuge verursachen weniger Emissionen und sollten daher weniger bezahlen, so der Bundesrat. Er schlägt daher die Einführung einer PSVA für elektrisch angetriebene Fahrzeuge vor. Dabei will er sich an den bestehenden Kategorien orientieren und für die jeweiligen Fahrzeugkategorien eine zusätzliche Kategorie für E-Fahrzeuge einführen. Konkret werden also die bestehenden Kategorien , beispielsweise «Gesellschaftswagen über 8,5t bis 19,5t», bestehen bleiben, zusätzlich aber eine günstigere Kategorie für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit diesen Massen eingeführt.
Wann werden diese Änderungen in Kraft treten?
Der Bundesrat hat bisher erst die Absicht geäussert, die Teuerungsanpassung vorzunehmen bzw. E-Fahrzeuge in die PSVA zu integrieren. Die genauen Abgabesätze für E-Fahrzeuge und der Zeitpunkt der Umsetzung sind noch offen. Für die Integration von E-Fahrzeugen in die PSVA ist eine Verordnungsanpassung notwendig. Diese kann der Bundesrat zwar eigenmächtig vornehmen, jedoch gibt er in den meisten Fällen den betroffenen Kreisen die Möglichkeit sich in einer Vernehmlassung zu äussern. Die ASTAG verfolgt die weiteren Entwicklungen aktiv und wird sich selbstverständlich im politischen Prozess weiter für eine branchenverträgliche PSVA einsetzen.




