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Liberale Grundprinzipien

«Unsere Maxime Nr. 1 sind Markt und Wettbewerb.»

Politische Leitplanken

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG will die Interessenvertretung zugunsten des Güter- und Personentransports auf der Strasse mit Lastwagen, Reisebussen und Taxis bestmöglich wahrnehmen.

Ausgangspunkt sind die Statuten. Darin ist vorgegeben, dass sich der Verband «auf Basis der freien Marktwirtschaft» für die Lösung sämtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem motorisierten Nutzfahrzeugverkehr einsetzt. Maxime Nr. 1 sind somit «Markt und Wettbewerb» mit allen ordnungspolitischen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.

Die «Politischen Leitplanken», die hier ausformuliert werden, leiten sich direkt aus diesem Grundauftrag ab. Sie dienen zur Festlegung von detaillierten Positionen in den wichtigsten politischen Handlungsfeldern des Verbands.

Der Zentralvorstand hat die «Politischen Leitplanken» in einer Grundversion am 15. September 2023 einstimmig verabschiedet. Eine aktualisierte Fassung wurde am 28. November 2025 genehmigt.

 

Grundprinzipien
Wettbewerb

Die ASTAG ist ein liberaler Wirtschaftsverband. Oberste Maxime sind Wettbewerb und freie Marktwirtschaft, d.h. ein möglichst grosser Freiraum für unternehmerisches Handeln in allen Tätigkeitsfeldern der Mitglieder.

Der Staat soll optimale Rahmenbedingungen schaffen, die eine möglichst umfassende und zugleich faire Konkurrenz ermöglichen. Von zentraler Bedeutung sind stabile, transparente Regeln, die für sämtliche Akteure genau gleich gelten. Sie sollen den Wettbewerb schützen, dessen Akteure vor staatlicher Einmischung bewahren und Rechtssicherheit gewährleisten. Handelshemmnisse müssen wenn immer möglich abgebaut, staatlich gestützte Monopole aufgehoben und Subventionen minimiert werden.

Staatliche Vorgaben, die sich gegen freien Wettbewerb richten und das Transportgewerbe in seiner Handlungsfähigkeit beschränken, stellen einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Sie verzerren die Preise und Märkte, führen zu Ineffizienzen und Wohlstandseinbussen und verursachen mehr Schaden als Nutzen. Die ASTAG lehnt daher Verbote und staatliche Zwangsmassnahmen grundsätzlich ab.

Investitions- / Planungssicherheit

Wettbewerb und Marktwirtschaft entfalten ihre volle Wirkung nur, wenn Unternehmen in einem stabilen und verlässlichen Umfeld investieren und planen können. Eine zentrale Voraussetzung dafür sind beständige und frühzeitig nachvollziehbare Rahmenbedingungen.

Häufige Gesetzesänderungen und widersprüchliche Vorgaben untergraben das Vertrauen der Wirtschaft und führen zu Zurückhaltung bei Investitionen. Gerade im Transportsektor, wo Unternehmen langfristig in Fahrzeuge und Infrastruktur investieren, sind Planungssicherheit und Berechenbarkeit von zentraler Bedeutung.

Die ASTAG legt deshalb höchsten Wert auf angemessene Vorlaufzeiten. Bei der Einführung von neuen Bestimmungen bzw. bei der Anpassung von bestehenden Regeln muss darauf geachtet werden, dass die Termine möglichst früh mitgeteilt und bereits getätigte Investitionen in ihrem Wert erhalten bleiben.

Innovation

Die ASTAG setzt auf unternehmerische und persönliche Eigenverantwortung und damit auf Innovation. Bei freiem Wettbewerb besteht stets der Anreiz, die beste Leistung zu erbringen, sei es durch Qualität, Preisgestaltung oder Produkteanpassung. Wer innovativ ist, hat mehr Chancen am Markt. Innovation ist somit ein bedeutender Entwicklungsfaktor. Sie führt zu Fortschritt, Wachstum und Beschäftigung und minimiert – beispielsweise im Umwelt- und Klimabereich – die negativen Auswirkungen von wirtschaftlicher Tätigkeit.

Das Strassentransportgewerbe erfüllt seine Aufgaben zugunsten von Wirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung am besten, wenn sich Unternehmergeist, Innovation und Leistungswille möglichst frei entfalten können – ohne staatliche Auflagen, welche die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Unternehmen in Frage stellen.

Sicherheit & Verträglichkeit

Die ASTAG erachtet Verkehrssicherheit, Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Rechtssicherheit als unerlässliche Voraussetzung aller Betätigungen im Transportgewerbe. Die Mitarbeitenden der Branche haben Anrecht auf faire, langfristig abgesicherte Arbeits- und Rahmenbedingungen, die ihnen persönliche Unversehrtheit garantieren. Dazu wurde unter anderem die Sicherheits-Charta der Suva unterzeichnet.

Menschen, die von allfälligen Auswirkungen des Strassentransports betroffen sein könnten, sowie Umwelt und Klima müssen bestmöglich geschützt werden. Emissionen, Unfälle und Lärm sind zwecks wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verträglichkeit von Verkehr auf ein Minimum zu reduzieren. Das Mittel der Wahl sind Fortschritt, Wissen und Innovation.

Wohlstand dank Verkehr

Für die ASTAG besteht ein enger Zusammenhang zwischen Verkehr, Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Die Schweiz hat infolge wachsender weltweiter Arbeitsteilung, Verflechtung und Konkurrenz nur eine Zukunftschance, wenn sie Dienstleistungen und Güter mit ihren Handelspartnern direkt, schnell und sicher austauschen kann (Import- / Exportverkehr). Im Inland (Binnenverkehr) müssen zudem die Versorgung und Entsorgung zuverlässig, flexibel und bedarfsgerecht sichergestellt sein. Zudem braucht es eine funktionierende Berufs- und Freizeitmobilität. Verkehr ermöglicht damit Wohlstand.

Verkehrspolitik
Freiheit der Verkehrsmittelwahl

Die ASTAG bekennt sich zum Prinzip der freien Wahl des Verkehrsmittels. Jede verfügbare Möglichkeit zur Fortbewegung und Beförderung soll in eigenem, persönlichem Ermessen ohne staatliche Vorgabe genutzt werden können. Verankert ist die freie Verkehrsmittelwahl explizit in Art. 32 des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und als Ableitung aus der Wettbewerbsfreiheit in Art. 94 der Bundesverfassung. Einzige Ausnahme ist der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze, der nach Vorgabe von Art. 84 der Bundesverfassung auf der Schiene erfolgt.

Der Einsatz von Verkehrsmitteln im Inland sowie im Import und Export hat sich somit einzig nach den Bedürfnissen und Ansprüchen der Kundschaft zu richten. Ausschlaggebend sind Kriterien des freien Wettbewerbs wie vor allem Qualität, Preis und Effizienz. Damit kommen die Vorteile der einzelnen Verkehrsmittel am besten zum Tragen. Die Nachfrage bestimmt über das Angebot – nicht umgekehrt.

Ko-Modalität

Die ASTAG strebt eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit aller Verkehrsträger an. Im Güter- und im Personenverkehr soll das Potential von Strasse, Schiene, Wasser und Luft bestmöglich ausgeschöpft werden. Es gilt, die verschiedenen Angebote kundenorientiert zu verknüpfen und die einzelnen Verkehrsmittel für jene Aufgaben zu nutzen, wofür sie sich vorzugsweise eignen, so etwa die Bahn auf langen Strecken und den Strassentransport in der Feinverteilung.

Voraussetzung ist eine Gleichbehandlung durch die Politik – ohne ideologische Vorbehalte. In allen Bereichen müssen freier Wettbewerb, Diskriminierungsfreiheit und vergleichbare, faire Bedingungen gewährleistet werden. Im Vordergrund stehen dabei Infrastruktur, Finanzierung und gesetzliche Vorgaben für den Betrieb.

Verkehrsverlagerung

Die ASTAG steht vom Grundsatz her ausdrücklich hinter der Schweizer Verlagerungspolitik. Der «alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze» muss, wie es Verfassung und Gesetz vorgeben, auf der Schiene erfolgen. Auch aus betriebswirtschaftlichen, logistischen und ökologischen Gründen ist es sinnvoll, für Transportvorgänge über längere Distanzen, sofern die Möglichkeit besteht, die Bahn zu nutzen.

Kein Verlagerungsauftrag besteht für den Binnenverkehr innerhalb der Schweiz, für Import und Export sowie für den Personenverkehr. Alle Bestrebungen und Massnahmen, die über den Transitverkehr hinaus auf eine einseitige Bevorzugung von einzelnen Verkehrsträgern durch den Staat – vorab mittels Subventionen und Zwangsmassnahmen – abzielen, werden von der ASTAG abgelehnt. Sie sind weder zulässig noch zielführend. Zudem ist der Strassentransport mit Blick auf die Ansprüche seitens Kundschaft (Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, «just in time») für Wirtschaft und Bevölkerung speziell für die Versorgung und Entsorgung im Binnenverkehr unentbehrlich.

Infrastruktur

Die ASTAG befürwortet eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsarten. Verkehrswege und -netze sind eine Grundvoraussetzung von Mobilität und Logistik. Als massgebliche Faktoren für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems Verkehr haben sie Einfluss auf die Erreichbarkeit des Landes und der Regionen und damit auf deren Position im internationalen Standortwettbewerb. Die Schweiz braucht eine gut ausgebaute, moderne Verkehrs- und auch Dateninfrastruktur.

Massstab sind die – gemäss allen Prognosen – steigenden Transport- und Fahrleistungen. Sie erfordern fortlaufend Investitionen in Betrieb, Unterhalt und Sanierung der bestehenden Infrastrukturen. Zusätzlich sind Anpassungs- und Erweiterungsprojekte, d.h. Ausbauten zur Beseitigung von Engpässen, notwendig. Besonders gross ist der Handlungsdruck, wie die jährlich steigende Stauproblematik mit inzwischen rund 55'000 Staustunden (Stand: 2024) zeigt, auf dem Nationalstrassennetz und – auch für den Schienenverkehr – in Städten und Agglomerationen. Aufgrund der sehr langen Realisierungsdauer von Verkehrsinfrastruktur müssen Planung und Projektierung beschleunigt werden.

Verursacherprinzip

Die ASTAG unterstützt das Verursacherprinzip und die Kostenwahrheit. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Verkehr inklusive externe Kosten sind nach gleichem Massstab und gleicher Methodik in nachvollziehbarer, transparenter Weise möglichst vollumfänglich ihren Verursachern anzulasten. Der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs, der unabhängig von der Berechnungsart und Sichtweise so hoch ist wie bei keinem anderen Verkehrsmittel, muss auch von den anderen Verursachergruppen eingefordert und erreicht werden.

Kostenwahrheit bedeutet auch eine faire Kostenberechnung. Bei Aktualisierungen müssen Veränderungen von Kosten und Nutzen des Verkehrs in gleicher Weise berücksichtigt und in eine Gesamtrechnung integriert werden. Eine Fokussierung nur auf die Kostenseite und dort auf die externen Kosten ist nicht statthaft.

Finanzierungssystem

Die ASTAG erachtet die heutige Form der Infrastrukturfinanzierung im Verkehr mit je einem Fonds für Strasse und Schiene als zweckmässig und von der Systematik her ausreichend. Dank der Zweckbindung von Erträgen aus dem Strassenverkehr sind der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF sowie der Bahninfrastrukturfonds BIF weitgehend unabhängig von der jeweiligen Situation des allgemeinen Bundeshaushalts. Damit besteht die nötige Sicherheit für laufende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.

Abzulehnen ist jede weitere Zweckentfremdung von Strassengeldern für Aufgaben ausser-halb von NAF und BIF. Mittelfristig werden die Reserven in beiden Fonds deutlich abnehmen, die zu Verfügung stehenden Mittel sind für Infrastrukturausbau und -unterhalt einzusetzen. Zudem darf der Anteil des BIF an Erträgen aus der Mineralölsteuer und der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA nicht erhöht werden. Eine Ablösung der heutigen Fondslösung durch ein neues System (z.B. Mobility Pricing) drängt sich vorerst nicht auf. Mittelfristig notwendig ist der Einbezug von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb.

Kostenbelastung

Die ASTAG tritt für möglichst tiefe Steuern, Abgaben und Gebühren ein. Die Belastung des Schweizer Strassentransportgewerbes durch staatlich verursachte Kosten ist bereits heute so hoch wie nirgends in Europa. Darunter leiden die Innovations- und Investitionskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Neue Belastungen sowie die Erhöhung von bestehenden Steuern, Abgaben und Gebühren sind daher abzulehnen. Besonders stossend sind einseitige (Zusatz-) Belastungen nur des Schwerverkehrs bei gleichzeitiger Bevorzugung von anderen Verkehrsarten. Das Strassen-transportgewerbe darf nicht zu finanzpolitischen Zwecken missbraucht werden.

Verkehrsmittel

Die ASTAG fördert politische und private Bestrebungen zur laufenden Modernisierung der Fahrzeugflotten. Lastwagen, Reisebusse und Taxis sind der unverzichtbare «Motor» für den Gütertransport und die Personenbeförderung auf der Strasse. Ihre Effizienz, Effektivität und Umweltverträglichkeit hängen damit zusammen, dass die jeweils neueste Technik bzw. Technologie zum Einsatz kommen kann. Dazu gehören auch und vor allem Fahrzeuge mit alternativem Antrieb.

Zu bevorzugen ist das freiwillige Engagement der Fahrzeughalter gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten. Ergänzend können Investitionsanreize seitens Politik dazukommen. Zwang wird abgelehnt, ebenso Regelungen, die einzelne Technologien, Fahrzeug- / Verkehrsarten und Rechtsformen von Unternehmen (privat – öffentlich) bevorzugen oder benachteiligen. Anzustreben sind «gleich lange Spiesse» für alle Verkehrsmittel und Verkehrsarten.

Umwelt- / Klimapolitik
Nachhaltigkeit im Verkehr

Die ASTAG anerkennt die Risiken des globalen Klimawandels sowie den Handlungsbedarf zum Schutz von Umwelt und Klima. Massnahmen sowohl zur Einschränkung der globalen Erwärmung als auch zur Anpassung an das zukünftige Klima sind unverzichtbar. Zugleich müssen die Qualität von Wasser, Luft und Boden verbessert und der Verlust der Artenvielfalt gestoppt werden. Nichtstun ist keine Option.

Logistik, Verkehr und Mobilität sind daher umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten. Das Vorgehen muss jedoch «nachhaltig», d.h. ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich sein. Nur so sind Massnahmen wirksam und finanzierbar und finden die nötige Akzeptanz von Wirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung. Zudem sollen sie – anstelle von Verzicht und Verlust – eine Chance für die innovative Weiterentwicklung des Standorts Schweiz bieten.

Netto-Null-Ziel

Die ASTAG steht hinter dem 2023 durch das Volk angenommenen Klimagesetz und den daraus abgeleiteten Zielsetzungen für die Schweiz. Als oberste Vorgabe soll die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden, d.h. es gilt das Netto-Null-Ziel. Die Treibhausgas-Emissionen dürfen nur noch so hoch sein, wie durch natürliche (z.B. Wälder, Böden) und technische Speicher aufgenommen werden.

Das Strassentransportgewerbe wird von der ASTAG bei den Bestrebungen zur CO2-Reduktion unterstützt. Das Ziel ist, die CO2-Emissionen aus Beförderungsleistungen von A nach B im Güter- und Personentransport auf der Strasse langfristig signifikant zu verringern (Klimaresolution der ASTAG von 2024). Damit soll ein substantieller Beitrag entlang des gesetzlich verankerten Absenkpfads geleistet werden.

Massnahmen

Die ASTAG hält einen Mix von – möglichst freiwilligen – Massnahmen für den besten Weg zur Erreichung der CO2-Ziele im Strassentransportgewerbe. Alle Unternehmen müssen die Chance haben, die Emissionen ihrer Transportdienstleistungen zu verringern, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrer Grösse und ihren finanziellen Ressourcen. Eine Konsolidierung der Branche durch staatliche Vorgaben, die den Wettbewerb durch die Bevorzugung von einzelnen Massnahmen oder Technologien beeinflussen, ist zu verhindern.

Bei Innovationen, die eine Mehrheit des Strassentransportgewerbes finanziell über Gebühr beanspruchen, sind deshalb staatliche Fördermassnahmen denkbar. Der Fokus liegt dabei auf Anschubfinanzierungen für Investitionen und steuerlichen Anreizen. Subventionen zur Senkung der betrieblichen Kosten sind zu vermeiden bzw. so rasch wie möglich abzubauen. In jedem Fall braucht es Raum für unternehmerische Lösungen und deren technologieoffene Ausgestaltung.

Energiepolitik
Energiestrategie 2050

Die ASTAG will die Abhängigkeit des Strassentransportgewerbes von fossiler Energie aus dem Ausland verringern. Im Wissen um Energie- und Lieferengpässe infolge geopolitischer Einflüsse gilt es, die richtigen Rahmenbedingungen für eine ausreichende Stromproduktion im Inland zu schaffen. Vor dem Hintergrund, dass der Gesamtbedarf an Energie unabhängig vom Bedarf des Strassentransportgewerbes massiv ansteigen wird, gehören dazu insbesondere der Abbau von regulatorischen Hürden und von Beschwerdemöglichkeiten sowie das Prinzip der Technologieneutralität.

Die Erneuerung des Energiesystems Schweiz ist ein langfristiger Prozess. In Kombination mit den Klimazielen der Schweiz setzt er voraus, dass weitaus grössere Mengen an CO2-neutralem Strom zur Verfügung stehen. Daher ist die Erweiterung der Stromproduktion im Inland zu befürworten.

Dekarbonisierung / Defossilisierung 

Die ASTAG befürwortet die Dekarbonisierung bzw. Defossilisierung der Fahrzeugflotten im Strassentransportgewerbe. Bei Transportdienstleistungen sollen die CO2-Emissionen und der Verbrauch an fossiler Energie so gering wie möglich sein. Dazu ist die Erneuerung der Fuhrparks hin zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb voranzutreiben – jedoch ohne eine Präferenz für eine Antriebsform.

Grundlage ist ein integrativer Ansatz, der sowohl die Fahrzeuge selbst als auch die Lade- bzw. Tankstelleninfrastruktur und zuletzt die Verfügbarkeit von Energie in den Blick nimmt. Zugleich muss die Verwendung von Fahrzeugen mit fossilem Antrieb erlaubt bleiben; ein Verbot für Neuzulassungen wird abgelehnt.

Massnahmen

Die ASTAG steht Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Strassentransportgewerbe positiv gegenüber. Zu fördern sind vorab die Integration von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, betriebliche Optimierungen sowie Innovationen. Dazu können auch Technologien gehören, die aus heutiger Perspektive noch wenig Zukunftschancen haben (z.B. synthetische Treibstoffe).

Abgelehnt werden Verbote von einzelnen Technologien sowie staatliche Vorgaben, die eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben.

Sozialpartnerschaft
Zusammenarbeit

Die ASTAG bekennt sich zu einem Miteinander von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im Güter- und Personentransport auf der Strasse. Zur Festlegung und Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen braucht es die Mitwirkung bzw. den Einbezug aller Betroffenen und Beteiligten. Grundlage sind gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Beide Seiten müssen bei Themen und Fragen, welche die Branche betreffen, klar für das Strassentransportgewerbe einstehen.

Zur Umsetzung wird eine enge Sozialpartnerschaft mit dazu legitimierten Organisationen der Arbeitnehmenden gepflegt. Zwingende Voraussetzung ist deren Repräsentativität in der Branche, d.h. eine genügende Anzahl von Mitgliedern gemäss den gesetzlichen Vorgaben, und Loyalität. Auf keinen Fall toleriert werden Einmischungsversuche von branchenfremden Organisationen. Eine Sozialpartnerschaft mit der ASTAG ohne Repräsentativität und ohne Loyalität ist nicht möglich.

Friedenspflicht

Die ASTAG hält sich an eine absolute Friedenspflicht. Allfällige Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden sachbezogen geklärt. Verhandlungen sind in korrekter, konstruktiver und kooperativer Art zu führen.

Auf Kampfmassnahmen ist in jedem Fall zu verzichten. Ausdrücklich nicht in Frage kommen Streiks, Demonstrationen und sonstige Protestaktionen in der Öffentlichkeit – zu welchem Zweck auch immer.

Landesvereinbarung / Ergänzende Bestimmungen

Die ASTAG legt die Gegenstände und Inhalte der Sozialpartnerschaft in einem kollektiv-rechtlichen Rahmenabkommen mit einer legitimierten Vertretung der Arbeitnehmenden fest («Landesvereinbarung»). Der Geltungsbereich umfasst grundsätzlich alle Mitglieder beider Vertragsparteien. Es können Ausnahmen vereinbart werden. Vorbehalten bleiben stets die Bestimmungen von Gesamt- und Normalarbeitsverträgen gemäss Obligationenrecht.

Den Sektionen der ASTAG steht es frei, zusätzlich zur Landesvereinbarung auf kantonaler und regionaler Ebene weitergehende Regeln festzulegen («Ergänzende Bestimmungen», «Lohnregulative»). Die weitergehenden Regelungen dürfen nicht schlechter sein als die Regelungen in der Landesvereinbarung. Vertragspartner muss dieselbe Organisation sein wie auf nationaler Ebene.

Gesamtarbeitsverträge

Die ASTAG verzichtet auf den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen nach Art. 356–358 des Obligationenrechts. Als Folge bleibt die Sozialpartnerschaft auf die Verbandsmitglieder beschränkt. Eine Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche inkl. Nichtmitglieder ist per definitionem nicht möglich.

Lohnfragen sind – im Unterschied zu «klassischen» Gesamtarbeitsverträgen – kein Thema der Sozialpartnerschaft im Strassentransportgewerbe auf nationaler Ebene. Auf kantonaler Ebene können Lohnfragen von den Sektionen geregelt werden («Lohnregulative»).

Bildungspolitik
Praxisbezug

Die ASTAG legt grössten Wert auf eine möglichst praxisorientierte, arbeitsmarktnahe Aus- und Weiterbildung. Lehrgänge und Kurse sollen einen Mehrwert für die Absolventinnen und Absolventen und damit auch für die Arbeitgebenden bieten.

Bürokratische Hürden, die den Zugang zum Beruf erschweren, sind auf einem Minimum zu reduzieren. Dazu gehören sowohl unnötige bzw. zu hohe theoretische Anforderungen als auch übermässige Kosten infolge staatlicher Vorgaben.

Nachwuchsförderung

Die ASTAG übernimmt Verantwortung für die Berufsbilder der Branche. Als zuständige Organisation der Berufswelt leistet sie mit ihren Aktivitäten in der Bildungspolitik und der Nachwuchsförderung einen wesentlichen Beitrag dazu, dass sich Jugendliche zu einer Ausbildung im Strassentransportgewerbe entschliessen. Angesprochen werden dabei alle Interessierten, vor allem aber Personen, wo mangels Vertretung in der Branche noch grosses Potential vorhanden ist, wie beispielsweise Frauen.

Ein weiterer Fokus liegt auf dem «Quereinstieg», d.h. auf der Motivation von Personen aus anderen Branchen für einen Beruf im Strassentransportgewerbe.