AKMobil

AK MOBIL

Die AK MOBIL ist die Verbandsausgleichskasse der Berufsverbände ASTAG (seit dem 1.1.2022), AGVS, 2rad Schweiz und carrosserie suisse. Sie steht nur Mitgliedern dieser Trägerverbände offen. Sicherheit und Vertrauen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern.

Als Verbandsausgleichskasse arbeitet die AK MOBIL kostengünstig und speditiv. Seit 1947 bietet sie eine umfassende und kompetente Beratung in allen Sozialversicherungsfragen in den Bereichen AHV, IV, EO, FAK und internationale Unterstellungen. Durch die enge Partnerschaft mit den Trägerverbänden verfügt sie über ein fundiertes Branchenwissen.

Sie befindet sich „mittendrin in der Branche“ am Standort Mobilcity, dem Kompetenzzentrum für Auto und Transport.

Geschäftsbericht 2023

 

Beitritt zur AK MOBIL - Klarheit in einer Minute

Kontaktangaben AK Mobil

AK MOBIL
Wölflistrasse 5
3006 Bern

Bruno Diaz
bruno.diaz@akmobil.ch
031 326 20 31

Weitere Informationen: www.mobilvia.ch

Allgemeine Informationen

Die Ausgleichskasse MOBIL

Durch den Entscheid der Delegiertenversammlung am 29.09.2020 hat sich die ASTAG per 01.01.2022 als ein weiterer Trägerverband der Ausgleichskasse MOBIL angeschlossen.

Die ASTAG Mitglieder verfügen somit über eine Verbandsausgleichskasse. Nebst dem Vorteil von kostengünstigen Verwaltungskosten steht sie nur Mitgliedern der angeschlossenen Berufsverbände offen. Durch die enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit diesen Verbänden verfügt sie über ein fundiertes Branchenwissen und bietet eine an die Branche angepasste Betreuung. Die ASTAG ist im Kassenvorstand vertreten setzt sich so für die Interessen ihrer Mitglieder ein.

Mit der E-Businessplattform „connect“ können Mitglieder auch auf dem elektronischen Weg schnell und unbürokratisch mit der AK MOBIL kommunizieren und diverse administrative Arbeiten unkompliziert erledigen.

FAQ Beitritt zur AK Mobil

Wieso ist die ASTAG als weiterer Trägerverband der AK MOBIL beigetreten?

Durch diesen Schritt sparen die Mitglieder Geld – bei genau gleichen Leistungen. Noch wichtiger: Der Verband und die Transportbranche werden gestärkt.

Als Trägerverband verfügt die ASTAG über 2 Sitze im Vorstand der AK MOBIL und hat somit direkten Einfluss auf die Geschäftsführung, wie beispielsweise auf die Höhe der Verwaltungskosten. Ausserdem:

  • Durch die enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Gründerverbänden verfügt die AK MOBIL über ein fundiertes Branchenwissen
  • Kostengünstige Verwaltungskostenbeiträge für unsere Mitglieder
  • Rasche und unkomplizierte Abwicklung aller AHV/IV/ALV/EO-Beiträge aus einer Hand
  • Synergien: Mit PK MOBIL und weiteren Verbänden unter einem Dach in der Mobilcity
  • Arbeitgeberkontrollen gemeinsam mit der Suva (nur eine Kontrolle)
Ist ein Kassenwechsel zur AK MOBIL für ASTAG Mitglieder obligatorisch?

Diejenigen ASTAG Mitglieder, welche bei einer kantonalen Ausgleichskasse versichert sind, müssen zur AK MOBIL wechseln. ASTAG Mitglieder, welche bereits einer Verbandsausgleichskasse angehören, müssen nicht wechseln. Auf Wunsch des Kunden kann jedoch ein Wechsel alle 5 Jahre stattfinden.

Wer schreibt diesen Kassenwechsel vor?

Das AHVG (Art. 64 des Bundesgesetzes über die Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung) schreibt vor, dass die kantonalen Ausgleichskassen sind, lediglich eine Art «Auffangbecken» für die Unternehmen, welche keiner Verbandsausgleichskasse beitreten können. Dadurch sind auch die Verwaltungskosten höher im Vergleich zur Verbandslösung.

Damit alle ca. 85 in der Schweiz tätigen Ausgleichskassen die gleichen Voraussetzungen haben, gelten einheitliche und verbindliche Weisungen, die zwingend einzuhalten sind. Dieses Erfolgsmodell garantiert die schnelle, administrative Abwicklung von allen Dienstleistungen der 1. Säule und eine übergreifende, kompromisslose Einhaltung der Bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen, was sich mit Abstand in den günstigsten Verwaltungskosten aller Sozialversicherungen niederschlägt.

Wie erfolgt der Klassenwechsel?

Vorerst muss gar nichts unternommen werden. Die ASTAG-Mitglieder werden seitens AK MOBIL direkt angeschrieben. Darin wird das genaue Vorgehen erklärt.

Wichtig: Der Wechsel bringt keinen Aufwand (personell, finanziell, administrativ) mit sich. Das einzige, was ASTAG Mitglieder für einen reibungslosen Wechsel tun müssen, ist:

  • Ausfüllen eines 4-Seitigen Formulars
  • Aufschalten eines Interaktiven Kommunikationsportals „connect“ – fakultatives Zusatzblatt (empfehlenswert)
  • Mitsenden einer Mitarbeitendenliste
  • Kopie der BVG-Police
  • Eröffnung eines neuen Kreditors (AK MOBIL) in den Stammdaten

Sie müssen bezüglich Wechsel der Ausgleichskasse nichts unternehmen – weder Kündigung, noch Mitteilung an die bisherige Kasse. Das Verfahren wird von der AK MOBIL eingeleitet.

Was geschieht bei einer Verweigerung des Kassenwechsels?

Hier ist ein standardisierter Ablauf nach gesetzlichen Richtlinien vorgesehen. Die Abrufe der Mitglieder „ASTAG“, welche bei Kantonalen Ausgleichskassen die AHV abrechnen, erfolgt und die Kantonalen Ausgleichskassen müssen jeweils die Übertritte bestätigen; oder Einspruch beim BSV erheben. Danach wird die Mutationskette in Bewegung gesetzt, d.h. hierfür gibt es eine eigene Weisung WRB (Weisung für die Führung des Registers der Beitragspflichtigen), gestützt auf Art. 144 AHVV. Die Kantonale Ausgleichskasse wird im Zentralregister den Wechsel vornehmen, damit dem Grundsatz, dass alle Arbeitgebenden ausnahmslos bei einer Ausgleichskasse angeschlossen und zugehören, Rechnung getragen wird (Kontrolle). Das heisst, wenn die Kantone die Übertritte bestätigt haben, gilt die Abrechnungspflicht bei der AK MOBIL und müsste im äusserten Falle mit Zwangsanschliessung geschehen. Betreffend Austritt aus einem Verband, folgender Ausschnitt aus der Wegleitung über die Kassenzugehörigkeit der Beitragspflichtigen (WKB):

Was passiert mit den überwiesenen Beiträgen an die AK MOBIL und wie hoch sind die Leistungen?

Die Rentenberechnungen und somit auch die daraus resultierenden Leistungen sind bei allen Kassen genau gleich. Der Rentenfonds wird zentral für alle Ausgleichskassen auf nationaler Ebene geführt. Dadurch besteht eine absolute Sicherheit bei den Rentenzahlungen – egal, über welche Kasse abgerechnet wird. Die zentrale Ausgleichsstelle in Genf verwaltet das Geld für alle Kassen. Die von den Versicherten einbezahlten Beiträge werden von allen Ausgleichskassen nach Genf überwiesen und vor den monatlichen Rentenauszahlungen dort angefordert.

Das Umlageverfahren geschieht über einen gemeinsamen Ausgleichsfonds, den alle Ausgleichskassen speisen. Die aktive Bevölkerung finanziert die laufenden Renten – im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun werden. Besser Verdienende bezahlen höhere Beiträge als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre. Wirtschaftlich schlechter Gestellte beziehen höhere Leistungen als es ihren Beiträgen entsprechen würde. Mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kommt ausserdem die Solidarität mit Versicherten mit Betreuungsaufgaben zum Tragen. Mit der Einkommensteilung spielt die Solidarität zwischen den Ehepartnern.

Seit dem 01.01.2022 werden die Renten von der AK MOBIL ausbezahlt und müssen auch dort geltend gemacht werden. Jede Ausgleichskasse kennt die gesetzliche Weiterleitungspflicht. Wird also eine Anmeldung noch bei der alten Ausgleichskasse oder sonst bei einer Kasse geltend gemacht, wird diese Anmeldung automatisch an die richtige, zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet. Die Rentenhöhe basiert auf bundesgesetzlicher Basis. D.h. egal welche Ausgleichskasse die Rente berechnet, diese wird bei allen Kassen gleich hoch und finanziert vom gemeinsamen Ausgleichsfond.

Sind Zweigniederlassungen auch vom Kassenwechsel betroffen und kann mit einem weiteren Unternehmen gleich zur AK MOBIL gewechselt werden?

Aufgrund eines Verordnungsartikels AHVV Art. 117 Abs. 3 besteht der Grundsatz der Unteilbarkeit der Kassenzugehörigkeit. Demnach sind Zweigniederlassungen (Filialen) grundsätzlich der Ausgleichskasse des Hauptsitzes anzuschliessen. Somit sind Filialen/Zweigniederlassungen grundsätzlich vom Wechsel zur AK MOBIL betroffen.

Oft stellt sich auch die Frage, ob eine andere Firma auch gleich zur AK MOBIL gewechselt werden kann. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden und muss jeweils individuell abgeklärt werden. Ob die Voraussetzungen für den Anschluss an die AK MOBIL bei allen Firmen gegeben sind, wird aufgrund des Handelregistereintrags (SHAB) geprüft. Anfragen dazu können direkt an bruno.diaz@akmobil.ch gerichtet werden.

Ansprechperson
Ansprechperson
Franco Digirolamo

Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Dienstleistungen
+41 31 370 85 36
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