In Frankreich wurde per 1. Juli 2016 – analog zu Deutschland – ein «Mindestlohn» für den Verkehrssektor eingeführt. Seit Februar 2022 erfolgt die Entsendung für Schweizer Unternehmen weiterhin über…
Für die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Personen- und Güterbeförderung gelten in Italien EU-rechtliche und italienische Sondervorschriften gemäss der EU-Richtlinie 2020/1057
Seit dem 1. Juni 2023 sind die niederländischen Rechtsvorschriften über die grenzüberschreitende Entsendung im Straßengüterverkehr in Kraft - Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/1057
Vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping müssen Strassenverkehrsunternehmen im internationalen Güter- und Personenverkehr den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen…
Für die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Personen- und Güterbeförderung gelten in Österreich EU-rechtliche und österreichische Sondervorschriften gemäss der EU-Richtlinie…
Mit einem von der Schweiz ausgestellten Formular A1 kann ein Arbeitnehmer ausländischen Behörden gegenüber belegen, dass er dem schweizerischen Sozialversicherungssystem untersteht. Bei allen…
Für Güter- und Personentransporte nach oder durch Deutschland ist seit 2015 eine schriftliche Voranmeldung des Mindestlohnes nötig. Die Meldung erfolgt über eine elektronische Plattform.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Das bestehende System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) wird bis zum 01.01.2026 durch ein neues System (LSVA III) abgelöst.
Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und bereitet optimal auf die vielseitigen Anforderungen in allen Bereichen der Transport- und Logistikbranche vor. Lehrgangsstart 2025 in allen Regionen.
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