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Weiterentwicklung LSVA: Ständerat ebnet Weg für weitere Dekarbonisierung des Strassentransports
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerats zur LSVA. Mit dem Beschluss zur LSVA-Weiterentwicklung werden weitere Fortschritte in der Dekarbonisierung des Strassentransports ermöglicht und die Planungs- und Investitionssicherheit des Strassentransportgewerbes verbessert.
Das Wichtigste in Kürze
Dekarbonisierung: Der Ständerat schafft die Voraussetzungen, damit die Umstellung auf emissionsarme und elektrische Lastwagen auch nach der künftigen LSVA-Unterstellung von E-Fahrzeugen fortgesetzt werden kann.
Anreize: Die LSVA-Totalbefreiung für E-LKW bleibt bis 2031 bestehen; anschliessend sorgen gesetzlich festgelegte, degressive Rabatte bis 2035 für weiterhin wirksame Investitionsanreize.
Planungssicherheit: Die frühzeitige Festlegung der LSVA-Rahmenbedingungen bis 2035 verbessert die Investitionssicherheit für Transportunternehmen und erleichtert langfristige Flottenentscheide.
Abklassierungen: Künftige Änderungen bei Fahrzeugkategorien müssen sieben Jahre im Voraus angekündigt werden, wodurch die Branche verlässlichere Grundlagen für Beschaffung und Amortisation erhält.
Das Schweizer Strassentransportgewerbe nimmt in der Dekarbonisierung eine Vorreiterrolle ein: In keinem anderen europäischen Land ist der Anteil von E-Fahrzeugen an den neuimmatrikulierten Lastwagen so hoch wie in der Schweiz. Eine Grundlage für diesen Erfolg ist die LSVA-Totalbefreiung für E-LKW. Ohne diese fiskalische Entlastung wären Investitionen in teure E-LKW und Ladeinfrastruktur für Transportunternehmer betriebswirtschaftlich schlicht nicht interessant.
Der Beschluss des Ständerats schafft die Rahmenbedingungen, dass die Dekarbonisierung auch mit der LSVA-Unterstellung von E-Fahrzeugen weitergeht. Konkret ist es sinnvoll, die LSVA-Totalbefreiung bis 2031 aufrechtzuerhalten. Besonders erfreulich ist zudem, dass der Ständerat für die Zeitspanne von 2031 bis 2035 degressive Mindestrabattsätze auf die LSVA von im ersten Jahr 70% (abnehmend auf 10% im 2035) beschlossen hat. «Die Dekarbonisierung ist nach wie vor ein enorm teures und aufwendiges Unterfangen», sagt Ständerat und ASTAG-Zentralpräsident Thierry Burkart, « Es ist deshalb richtig, dass die LSVA auch nach 2031 gesetzlich garantierte und wirkungsvolle Anreize vorsieht.» Die Festlegung der Rabatte ist auch unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit ein wichtiges Signal an die Branche. Amortisationsfristen im Strassentransportgewerbe sind lang und die LSVA stellt einen bedeutenden Kostenfaktor dar. Dass die Eckwerte der Tarifierung für E-LKW bis 2035 nun bekannt sind, dürfte die Dekarbonisierung weiter stützen.
Planungssicherheit: Grundvoraussetzung für Investitionen
Unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit ist auch der Entscheid zu begrüssen, wonach Abklassierungen künftig zwingend mit sieben Jahren Vorlaufzeit bekanntgegeben werden müssen. Das Strassentransportgewerbe ist bei der Modernisierung seiner Fahrzeugflotten zwingend auf stabile und verlässliche Planungsgrundlagen angewiesen. Kosten, Frachtraten und Amortisationsfristen hängen nicht zuletzt von der Höhe der LSVA ab. Bei einer Abklassierung steigt die LSVA für eine Fahrzeugkategorie von einem Tag auf den anderen um rund 15%. « Lastwagen sind teilweise 10 oder mehr Jahre lang im Einsatz» sagt Thierry Burkart «Die Eckpunkte der Abgabe frühzeitig zu kennen, ist für die Branche daher entscheidend, auch mit Blick auf den Kauf von sauberen, sicheren Fahrzeugen.»
Das Geschäft geht voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat. Die ASTAG appelliert an den Nationalrat, die vom Ständerat gesetzten Leitplanken zu übernehmen.
Weitere Informationen:
Thierry Burkart, Zentralpräsident
079 828 55 81
Reto Jaussi, Direktor
079 416 39 65




