Abmachung Handschlag Logistik

Neue Methode der Mitgliederbeitragserhebung

Die Teilnehmer der ASTAG Delegiertenversammlung vom 30. April 2026 haben der neuen Methode zur Mitgliederbeitragserhebung zugestimmt. Sie sind damit dem Vorschlag des Zentralvorstands und des Verwaltungsausschusses gefolgt. Ab dem Beitragsjahr 2027 gilt somit eine einheitliche, transparente und statutenkonforme Grundlage für die Erhebung der Mitgliederbeiträge.

Mitgliederbeitragserhebung ab 2027

Kernaussagen

Statutenkonform

Wir setzen um, was uns die Statuten vorgeben: Alle Mitglieder melden ihre Fahrzeuge – die Grundlage wird vereinheitlicht.

Fair & transparent

Die Methode ist klar, nachvollziehbar und für alle gleich – statt Interpretationen oder Uneinheitlichkeiten.

Klare Datenquelle: BAV-Unternehmensverzeichnis

Für lizenzpflichtige Fahrzeuge dient das BAV-Unternehmensverzeichnis als Basis.

Toleranz ist eingerechnet

Reservelizenzen/Schwankungen werden berücksichtigt: Es wird ein pauschaler Reservelizenzabzug von 10% abgezogen.


Worum geht es?

Gemäss den Verbandsstatuten sind alle Mitglieder verpflichtet, sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeuge dem Verband zu melden.

Die Delegierten der ASTAG haben an der Delegiertenversammlung vom 30. April 2026 dem Vorschlag des Zentralvorstands und des Verwaltungsausschusses zugestimmt und die neue Methode der Mitgliederbeitragserhebung beschlossen.

Mit diesem Entscheid wird der statutarische Auftrag konsequent umgesetzt. Für die Beitragserhebung ab 2027 steht damit eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage zur Verfügung.

Damit wird zugleich ein zentrales Ziel der ASTAG-Strategie 2025–2028 erfüllt: eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung des Verbands auf einer für alle Mitglieder verständlichen und transparenten Basis.

Was ändert sich konkret?

Heute:
Die Fahrzeugzahlen basieren auf Selbstdeklaration.

Neu:

  • Lizenzpflichtig: Anzahl Fahrzeuge gemäss BAV-Unternehmensverzeichnis, minus einem pauschalen Reservelizenzabzug von 10%.
  • Keine Lizenzpflicht: Anzahl gemäss Selbstdeklaration.
  • Wenn STUG zu hoch ist: Korrektur mit offiziellem Nachweis möglich.

Welche Fahrzeuge zählen?

  • Grundsatz: alle Fahrzeuge im Besitz (inkl. Mietfahrzeuge, temporärer Einsatz, Wechselnummern).

  • Ausgenommen: Personenwagen, die nicht dem gewerbsmässigen Transport dienen.

Beispiele:
Nicht lizenzpflichtig sind z.B. Arbeitsfahrzeuge (blaue Kontrollschilder), Ausnahmefahrzeuge (braune Kontrollschilder), Schneeräumung/Kehrichtabfuhr etc. Diese Fahrzeugtypen werden weiterhin per Selbstdeklaration gemeldet.

Hinweis: Details und sämtliche Kategorien sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

Ausführungsbestimmungen (Anhang Statuten)


Weshalb?

Statuten- und Auftragstreue

Die Erhebungsmethode setzt um, was uns die Statuten vorgeben – klar und einheitlich.

Fairness durch gleiche Grundlage

Alle werden nach demselben, nachvollziehbaren Prinzip beurteilt.

Pragmatisch: Toleranz ist vorgesehen

Reservelizenzen und Schwankungen werden bewusst berücksichtigt. Ein pauschaler Reservelizenzabzug von 10% ist in der Umsetzung vorgesehen.

Korrektur ist möglich

Wenn die Realität anders ist, kann das Mitglied mit offiziellen Dokumenten belegen – fair und überprüfbar.

Sichert die Umsetzung der Strategie

Der Auftrag der Vorstände ist, die Finanzierung so zu gestalten, dass die beschlossene Strategie umgesetzt werden kann – verständlich und transparent für Mitglieder.

Eigene Situation klären

Sie sind unsicher, was das konkret für den eigenen Betrieb bedeutet? Wir helfen weiter.

Register der Lizenzen einsehen

Datenauszug verlangen

FAQ

Welche Datenbasis gilt für lizenzpflichtige Fahrzeuge?

Das BAV-Unternehmensverzeichnis (STUG), abzüglich eines pauschalen Reservelizenzabzugs von 10%.

Warum gibt es eine Toleranz?

Damit Reservelizenzen und schwankende Bestände pragmatisch berücksichtigt werden. Umgesetzt wird ein pauschaler Reservelizenzabzug von 10%.

Was, wenn auch nach Abzug der pauschalen Reservelizenz Differenzen zum effektiven Fahrzeugbestand bestehen?

Dann können Sie  einen offiziellen Nachweis einreichen (LSVA, Strassenverkehrsamt, Versicherung usw.).

Welche Fahrzeuge muss ich grundsätzlich deklarieren?

Alle Fahrzeuge im Besitz inkl. Mietfahrzeuge, temporär eingesetzte und Fahrzeuge mit Wechselnummern (Ausnahmen siehe Ausführungsbestimmungen).

«Danke für Ihr Engagement und Ihre Verbundenheit mit der ASTAG und unserer Branche.»
Thierry Burkart, Zentralpräsident ASTAG

Ansprechpersonen

Sektion Glarus, Graubünden, Ostschweiz / FL, Schaffhausen, Zürich
Cornel Hungerbühler
Sektion Freiburg, Genf, Neuenburg / Jura, Unterwallis, Waadt
Sven Eckmann

Koordination / Kundenberatung
+41 21 310 20 52
Mail

 

Sektion Schwyz/Uri, Zentralschweiz
Christoph Müller

Koordinator Region Mittel- und Zentralschweiz
+41 31 370 85 50
Mail

Sektion Bern, Nordwestschweiz, Oberwallis, Solothurn
BETTLER_Nathan
Nathan Bettler

Beratung / Produktverantwortlicher 
höhere Berufsbildung
+41 31 370 85 74
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Sektion Tessin
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Koordination / Kundenberatung
+41 91 730 93 73
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Sektion Aargau und Gesamtverantwortung
Franco Digirolamo

Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Dienstleistungen
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