Wussten Sie, dass das Überbrücken oder Umgehen der Rückfahrsperre strafbar ist?

Veröffentlicht am 08.07.2019 | Aktualisiert am 22.11.2023 | von Giuliano Arcuri, Ruedi Matti, Peter Hari, SUVA

Zum Schutz der Belader sind Abfallsammelfahrzeuge mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen wie Geschwindigkeitsbegrenzer und Rückfahrsperren ausgerüstet. Aufgrund von verschiedenen Vorfällen mit Abfallsammelfahrzeugen machen wir Sie auf Folgendes aufmerksam:

Betriebe, die das Überbrücken oder Umgehen der Rückfahrsperre tolerieren oder sogar vom Lieferanten eine entsprechende Installation (Überbrückung) verlangen, weisen wir darauf hin, dass damit Sicherheitseinrichtungen unwirksam gemacht werden. Dies ist strafbar.

Siehe dazu die nach wie vor gültige Info der SUVA und die Checkliste "Sicherheit für Profis am Heck".