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Regeln für alle, Vollzug nur für Taxis?
Ende Dezember 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur ARV-2. Die Absichten umfassen Anpassungen an fünf Verordnungen. Die Vernehmlassung läuft bis Anfangs April. Einerseits soll die Arbeits- und Ruhezeit mit einer App erfasst werden können. Andererseits soll das BPT-121 sowie das BPT-122 als Eintrittshürde fallen. Damit verbunden ist die Abschaffung von zusätzlichen medizinischen Untersuchungen, der klaglosen Fahrpraxis, der praktischen und der theoretischen Prüfung. So wie der Entwurf vorliegt, wird der Fahrerberuf mit dem Führerausweis gleichgestellt. Jegliche Zugangsvoraussetzungen werden abgeschafft. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, wird dies fatale Folgen für die traditionelle Taxibranche haben. Die ASTAG Fachgruppe Taxi hat dafür wenig Verständnis.
Der Bundesrat versucht mit der Vernehmlassung drei unterschiedliche Motionen abzuschreiben. Zwei richten sich an die ARV-2 - sie soll abgeschafft (Mo. 16.3066) respektive deren Weiterentwicklung im Rahmen neuer Gegebenheiten soll überprüft werden (Mo. 16.3068). Die dritte Motion (Mo. 17.3924) möchte den Führerausweis vereinfachen. Sie zielen zwar in unterschiedliche Richtungen, verfolgen jedoch ein gemeinsames Ziel: angesichts des Markteintritts von Uber und später Bolt, wie auch Lyft, soll die Branche des beruflichen Personentransports den modernen Umständen gerecht ausgestaltet werden. Alt-Bundesrätin Doris Leuthard hielt bei der Annahme der dritten Motion im Parlament die zentrale Frage fest:
Wie betten wir [die neuen Formen des beruflichen Personentransports gesetzlich] ein, mit dem Ziel, dass wir nicht ungleich lange Spiesse haben?
Die derzeitige Ausgangslage ist ungerecht. Zwar gelten dieselben Gesetze, doch der Vollzug ist nur einseitig möglich. So gilt die ARV-2 für beide genau gleich und auch die Fahrzeuge müssen so oder so für den beruflichen Personentransport eingelöst und mit Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Aber von aussen betrachtet sticht das Taxi hervor, während eine Limousine wie Uber vom privaten Fahrzeug nicht zu unterscheiden ist. Wenn nun eine Gemeinde eine Lizenzpflicht oder der Kanton eine Plakette für Limousinen einführt, bringt dies nur bedingt Besserung: das Ortsfremde Fahrzeug verschwindet unter dem Radar, während das Ortsfremde Taxi ganz normal hervorsticht.
Die Weiterentwicklung der ARV-2 respektive die SVG-Revision wie sie zu Beginn einmal hiess geht dieses strukturelle Defizit nicht an. Sie sieht die Möglichkeit vor, die Arbeits- und Ruhezeiten mit einer Applikation zu ermöglichen, das Vollzugsproblem wird damit jedoch nicht adressiert. Schlimmer noch: die Vorlage sieht die Abschaffung des BPT 121/122 vor, will die ARV-2 inhaltlich belassen und streicht im selben Atemzug die Theorieprüfung. Damit wird der Fahrerberuf komplett entwertet, dem normalen Führerausweis gleichgestellt, und den kalifornischen App-Giganten Tür und Tor geöffnet.
Die vorgeschlagene Öffnung des Marktes würde unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Innert Minuten hätten App-Anbieter neue Fahrer rekrutiert, womit eine massive Übersättigung an Fahrangeboten droht. Gleichzeitig entstehen Risiken für die Sicherheit im Strassenverkehr und für die Fahrgäste. Ohne das BPT ist jede Person mit Führerschein berechtigt, fremde Personen, Pflegebedürftige, Kinder sowie nicht zurechnungsfähige Personen professionell zu transportieren. Erfahrungen zeigen aber, dass Deregulierung gerade in der Hinsicht problematisch sein kann.
Durch diese Lockerungen sind Kantone und Gemeinden im Zugzwang, was der bereits bestehende regulatorische Flickenteppich weiter verschärfen wird. Dies unter der Annahme, dass Kantone und Gemeinden auf die Marktöffnung reagieren. Ansonsten sieht es düster aus für das traditionelle Taxigewerbe.
Wenn Sicherheit und Qualität im beruflichen Personentransport fortbestehen soll, braucht es nationale Mindeststandards. Sie können die heute stark fragmentierten kantonalen und kommunalen Regelungen überregional zusammenfassen, vereinheitlichen und koordinieren. Ein pragmatischer Ansatz besteht mit dem BPT 121/122 schon heute. Die praktische Prüfung, die klaglose Fahrpraxis sowie die medizinischen Anforderungen setzen einen Sicherheitsstandard, während die theoretische Prüfung die Kenntnisse über das ARV-2 sicherstellen. Zur erhöhten Sicherheit gegenüber Kunden, welche nicht selten bei Selbstständigen einsteigen, sollte das BPT 121/122 zudem auf einen reinen Leumund ausgeweitet werden.
Was das strukturelle Defizit im Vollzug angeht, gehen eine Handvoll Kantone in die richtige Richtung: es braucht eine Plakette für alle Fahrzeuge mit Fahrzeugzulassung für den beruflichen Personentransport, aber landesweit. Damit wird jedes Fahrzeug mit diesem Eintrag - was die entsprechende Versicherung voraussetzt - eindeutig und schweizweit einheitlich erkennbar. Eine solche nationale Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Zulassung für den beruflichen Personentransport würde eine klare Grundlage für wirksame Kontrollen schaffen. Dieser Ansatz wurde im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes in Workshops bereits diskutiert, jedoch nie weiterverfolgt.
Diese zwei Ansätze, die Beibehaltung vom BPT 121/122 und die Ausweitung auf den reinen Leumund sowie eine nationale Plakette für Fahrzeuge mit Zulassung für den Beruflichen Personentransport würden einen Ansatz für gleich lange Spiesse darstellen. Es wäre ein Start, für faire Rahmenbedingungen und einen gerechten Vollzug.




