Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Digitale CEMT-Jahresgenehmigungen: Abgabekriterien 2026
Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT) hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 das System auf eine digitale CEMT-Genehmigung umzustellen. CEMT-Genehmigungen berechtigen Unternehmen weiterhin zur Durchführung von multilateralen Beförderungen im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr.
Das Wichtigste in Kürze
- CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz (französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports).
- Durchführung von multilateralen Beförderungen im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der CEMT-Staaten liegen.
- Die CEMT-Umzugsgenehmigungen werden weiterhin in Papierform ausgestellt und unterliegen keiner Kontingentierung.
- Die ASTAG hat zusammen mit dem BAV die Abgabekriterien für Schweizer Transportunternehmen erarbeitet.
Die Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Anzahl der CEMT-Genehmigungen, die der Schweiz zur Verfügung stehen. Der Umfang der Beförderungen, die mit einer CEMT-Jahresgenehmigung durchführt werden dürfen, bleibt unverändert. Auch die Bedingungen für deren korrekte Anwendung bleiben gleich - siehe Abgabekriterien.
Daraus ergeben sich ab dem Kontingentsjahr 2026 folgende Änderungen:
- Keine Papierform mehr: Die Genehmigungen werden nur noch digital an Unternehmen zugeteilt und können über ein webbasiertes Portal verwaltet werden.
- Digitale Fahrtenberichte: Das bisherige physische Fahrtenberichtsheft wird durch ein elektronisches System ersetzt. Über das Portal müssen die erforderlichen Daten vor jeder Abfahrt direkt im System erfasst werden.
- Kontrollmöglichkeit via QR-Code: Für die Mitführung im Fahrzeug und für Kontrollen können die Angaben der Genehmigungen sowie die letzten Eintragungen aus dem digitalen Fahrtenbericht als Dokument heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Dieses Dokument enthält einen QR-Code, der es den Kontrollbehörden ermöglicht, die Daten zu prüfen.
Tipp: Das BAV rät Unternehmen, die nur gelegentlich grenzüberschreitend Güter in CEMT-Staaten transportieren, anstelle einer jährlichen CEMT-Genehmigung eine Transportbewilligung beim BAV zu beantragen.
Kontakt für die Abgabe von CEMT-Genehmigungen:
Bundesamt für Verkehr BAV
3003 Bern
Sitz: Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen
Tel. +41 58 465 87 25
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