Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Praxisinformationen der Kantonspolizei Wallis
Die Kantonspolizei Wallis weist auf zwei Punkte hin, die in der Kontrollpraxis offenbar zu wenig bekannt sind oder beachtet werden: Einerseits auf die Abweichungsmöglichkeit von der ARV 1 in Notfällen und andererseits auf die Signalisation der Ausfahrt ins Schwerverkehrskontrollzentrum St-Maurice.
1. ARV 1-Abweichung in Notfällen
Gemäss Art. 12 ARV 1 darf der Chauffeur unter aussergewöhnlichen Umständen von den Vorschriften der ARV 1 abweichen und einen geeigneten Abstellplatz anfahren, soweit dies für die Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrzeugs oder der Ladung erforderlich ist. Als Notfälle anerkennt die Kantonspolizei Wallis Ereignisse wie Wetterkatastrophen (Überschwemmungen, Erdrutsche etc.) oder unvorhersehbare Strassensperrungen.
Wer von der ARV-Ausnahme Gebrauch macht, muss dies gemäss Art. 12 Abs. 2 ARV 1 dokumentieren, und zwar beim analogen Fahrtschreiber auf dem Einlageblatt und beim digitalen Fahrtschreiber auf einem besonderen Blatt. Dieses besondere Blatt muss zusätzlich mit den Angaben zur Person (Name, Vorname, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerausweises), der Kontrollschildnummer des benutzten Fahrzeugs, dem Ort des Beginns und des Endes der beruflichen Tätigkeit sowie dem Datum und der Unterschrift versehen werden. Der Chauffeur muss das Blatt sofort bei der Ankunft am Abstellplatz anfertigen, während 56 Tagen im Fahrzeug mitführen und sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, wo die gleiche Vorschrift gilt, bei einer Strassenkontrolle vorweisen können.
2. Signalisation Schwerverkehrskontrollzentrum St-Maurice
Wenn Lastwagen ins Schwerverkehrskontrollzentrum St-Maurice einfahren müssen, wird dies auf der Autobahn entsprechend signalisiert. Dabei werden entweder das Signal «Lastwagen» oder das Signal «Lastwagen mit Anhänger und Sattelmotorfahrzeug» angezeigt.
Signal 1:
Signal 1 bedeutet, dass sämtliche Lastwagen (schwere Motorwagen >3,5 t) mit oder ohne Anhänger die Autobahn verlassen müssen.
Signal 2:
Signal 2 bedeutet, dass nur schwere Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge die Autobahn verlassen müssen. Solofahrzeuge müssen nicht ins Schwerverkehrskontrollzentrum abbiegen, sie dürfen/müssen weiterfahren.