Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Nachhaltigkeit im Transport: Orientierung für öffentliche Beschaffungen
Die Bedeutung der Nachhaltigkeit im Bauwesen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und wird künftig noch weiterwachsen. Dies betrifft auch den Bereich der öffentlichen Bauten: Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verlangt unter anderem, dass öffentliche Gebäude klimafreundlich gebaut werden. Damit können auch Anforderungen an die Beschaffung von Transportleistungen verbunden sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die öffentliche Hand berücksichtigt bei Ausschreibungen zunehmend die Umwelt.
- Ein BKB-Faktenblatt erklärt, wie Transportleistungen nachhaltig bewertet werden und verweist auf Hilfsmittel wie die Plattform WÖB.
- Transportunternehmen können mit CO₂-Bilanz, Flottendaten und Ökobilanz-Tools ihre Nachhaltigkeit belegen.
Ein Faktenblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) gibt hierzu Orientierung. Es zeigt auf, wie die Umweltauswirkungen von Transportleistungen im öffentlichen Beschaffungsprozess berücksichtigt werden können. Zudem verweist es auf die Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WÖB) mit Informationen zu Transport und Fahrzeugen.
Ergänzende Praxistipps und Hilfsmittel für Transportunternehmen (nicht Teil des BKB-Faktenblatts)
Um im Vergabeprozess besser aufgestellt zu sein, kann es für Anbieter von Transportleistungen hilfreich sein, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen sichtbar zu machen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Systematische Datenerfassung zwecks Erstellung der CO2-Bilanz (mit ASTAG-CO2-Berechnungstool)
- Einsatz geeigneter Hilfsmittel zur Ökobilanzierung, wie etwa Ökobilanzdaten im Baubereich, Mobitool
- Dokumentation der Flottenzusammensetzung (Abgasstandards, Anteil Elektrofahrzeuge etc.)
- Frühzeitige Abklärung mit der Beschaffungsstelle, welche konkrete Vorgaben gelten (z.B. Reduktionsziele, Nachhaltigkeitsziele, Abgasnormen, alternative Antriebe)
Für vertiefte Informationen empfiehlt sich die direkte Konsultation des BKB-Faktenblatts sowie der erwähnten Plattformen und Tools. Zusätzlich kann auch die KBOB (kbob@bbl.admin.ch) für weitere Informationen kontaktiert werden.




