Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Branchenprogramm: Grundlagen
Die ASTAG hat zur Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) vom Bund den Zuschlag erhalten, das ausgeschriebene Branchenprogramm für Ladeinfrastruktur für E-LKW umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2026 haben die KMU im Bereich des Strassentransports die Möglichkeit, Fördergesuche für den Bau von Ladeinfrastrukturen einzureichen (Planung, Netzanschluss, Zuleitung, Ladeeinrichtung).
Was wird durch das Branchenprogramm gefördert?
Die durch das Branchenprogramm unterstützen Aufwände für die Errichtung der Ladeinfrastruktur lassen sich grob in folgende Kostenkategorien einteilen.
- Planung (Machbarkeitsstudien).
- Netzanschluss (u.a. Netzanschlussbeitrag, ggfs. Mittelspannungsanlage, Trafogebäude und Transformatoren, Hauptverteilung, Batterie).
- Zuleitung (u.a. Tiefbauarbeiten, Zwischenverteilung, Kabelschutzrohre, Kommunikationsverkabelung)
- Ladeeinrichtung (u.a. Leistungseinheiten (Power Unit), Stecker/Satellit (Dispenser), Führungssystem der Ladekabel, Ladestation, Lastmanagement, Kommunikation)
Nur Kosten, die nach Bewilligung des Fördergesuchs anfallen, sind anrechenbar. Das Gesamtbudget beträgt 20 Millionen CHF. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Gesuche reserviert («first come first serve»). Rein öffentlich zugängliche Ladestationen sind nicht förderfähig.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Branchenprogramm unterstützt Marbachkeitsstudien und die Umsetzung von nicht-öffentlichen oder halböffentlichen Ladeinfrastrukturen für E-LKW auf den Betriebsgeländen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die im Strassentransport und in der Transportlogistik tätig sind.
Der Gesuchsteller (ein eigenständiges Unternehmen gemäss Handelsregister) muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Ein KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden sein,
- Einen jährlichen Energieverbrauch von maximal 5 GWh für Wärme und 500 MWh für Strom haben,
- Diesel-LKW, die durch elektrische Modelle ersetzt werden sollen.
Auch Logistikzentren oder Arealbetreiber ohne eigene Fahrzeuge können ein Gesuch einreichen, vorausgesetzt, ein Transportunternehmen bestätigt schriftlich, dass dank der geplanten Ladeinfrastruktur Diesel-LKW durch E-LKW ersetzt werden können.
Ab wann können die Gesuche eingereicht werden?
Die Gesuche können ab dem 1. Januar 2026 über eine in Kürze verfügbare Online-Plattform eingereicht werden. Die Prüfung der Dossiers dauert in der Regel etwa drei Wochen. Die Einreichungsfrist endet am 31. Dezember 2027, und alle Projekte müssen spätestens bis zum 31. Mai 2030 abgeschlossen sein.
Wie ist das Vorgehen? Ab wann werden die Auszahlungen erfolgen?
Die Gesuchseinreichung erfolgt online über eine in Kürze verfügbare Plattform. Dabei müssen die Anzahl der Diesel-LKW, die durch die bereitgestellte Ladeinfrastruktur auf E-LKW umgestellt werden, die geplante Anzahl an Ladepunkten sowie deren Leistung und die geschätzten Kosten angegeben werden. Die entsprechenden Offerten sind dem Gesuch beizulegen.
Das Gesuch wird anschliessend von der Kontrollstelle des Branchenprogramms geprüft. Das Projekt darf erst nach Erhalt einer positiven Rückmeldung begonnen werden.
Nach Abschluss des Projekts übermittelt der Gesuchsteller ein Dossier mit der detaillierten Kostenaufstellung und den entsprechenden Belegen.
Dieses Abschlussdossier wird von der Kontrollstelle des Branchenprogramms geprüft, und die finanzielle Unterstützung wird an den Gesuchsteller ausgezahlt.
Was benötigen Sie für die Gesuchs-Einreichung?
Damit Ihr Fördergesuch vollständig eingereicht werden kann, bereiten Sie bitte die folgenden Unterlagen, Nachweise und Offerten vor.
Allgemeine Unterlagen
Diese Dokumente sind bei jedem Fördergesuch erforderlich:
- Stromrechnung des letzten Jahres: Nachweis des jährlichen Stromverbrauchs (Summe aller Stromzähler über alle Standorte oder Betriebsstätten).
- Selbstdeklaration: Rechtsgültig unterschriebene Selbstdeklaration (Vorlage nach Programmstart auf der Website verfügbar)
Einzureichende Unterlagen für ein Fördergesuch für eine Machbarkeitsstudie (Planung)
- Geschätzte Kosten für die Durchführung der Studie: Offerte einholen
Einzureichende Unterlagen und erforderliche Angaben für ein Fördergesuch für eine Umsetzungsmassnahme (Zuleitung, Netzanschluss, Ladeeinrichtung)
- Offerte für den Netzanschluss: Vom Netzanschluss bis und inklusive Hauptverteilung
- Offerte für die Zuleitung: Von der Hauptverteilung bis zu den Ladestationen (Tiefbau, Kabelrohre, Zwischenverteilungen, Kabel usw.)
- Offerte für die Ladeeinrichtung: Ladestation, Dispenser, Gleichrichter, Lastmanagement.
- Einfacher Elektroplan zur Beschreibung des Projekts und der Konfiguration der Ladeinfrastruktur
- Datenblatt der vorgesehenen Ladestationen
- Zustimmung des Grundeigentümers, falls die Arbeiten auf einem Grundstück Dritter erfolgen (Vorlage nach Programmstart auf der Website verfügbar)
- Zustimmung des Fahrzeughalters, falls die zu ersetzenden Diesel-LKW im Besitz Dritter sind (z. B. Lieferanten oder Partnerunternehmen) (Vorlage nach Programmstart auf der Website verfügbar)
- Anzahl Ladepunkte/ Stecker
- Gesamt installierte Ladeleistung (die maximale Ladeleistung, die gleichzeitig abgerufen werden kann)
- Kapazität des bestehenden Netzanschlusses in Ampère. (Information im Schaltschrank der Hauptverteilung oder beim Netzbetreiber erhältlich).
Welche Kosten sind anrechenbar?
Anrechenbar sind die unmittelbar notwendigen Investitionskosten (keine Betriebskosten), die für die wirtschaftliche und zweckmässige Errichtung der Ladeinfrastruktur entstehen. Beispielweise sind Kosten für Gartenarbeiten oder Beleuchtung nicht anrechenbar.
Unterstützung und Hilfsmittel
In den kommenden Monaten stellt die ASTAG der Branche, mit der Beratungsbüro EBP, umfassende Hilfsmittel in verschiedenen Formaten zur Verfügung:
- Eine Informationswebseite mit einem interaktiven Förderrechner
- Praxisnahe Videoanleitungen und übersichtliche Checklisten
- Webinare mit Fragerunden zur Klärung individueller Anliegen
- Schulungen in allen Sprachregionen
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Geduld!
Weitere Informationen
Weitere Details zum Förderprogramm werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet und kommuniziert. Bei Fragen können Sie sich an info@in-charge.ch wenden.




