Nachhaltigkeit

Branchenprogramm Ladeinfrastruktur E-LKW

| Aktualisiert am 29.10.2025

Die ASTAG hat zur Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) vom Bund den Zuschlag erhalten, das ausgeschriebene Branchenprogramm für Ladeinfrastruktur für E-LKW umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2026 haben die KMU im Bereich des Strassentransports die Möglichkeit, Fördergesuche für den Bau von Ladeinfrastrukturen einzureichen (Planung, Netzanschluss, Zuleitung, Ladeeinrichtung).

Was wird durch das Branchenprogramm gefördert? 

Die durch das Branchenprogramm unterstützen Aufwände für die Errichtung der Ladeinfrastruktur lassen sich grob in folgende Kostenkategorien einteilen. 

  • Planung (Machbarkeitsstudien). 
  • Netzanschluss (u.a. Netzanschlussbeitrag, ggfs. Mittelspannungsanlage, Trafogebäude und Transformatoren, Hauptverteilung, Batterie). 
  • Zuleitung (u.a. Tiefbauarbeiten, Zwischenverteilung, Kabelschutzrohre, Kommunikationsverkabelung) 
  • Ladeeinrichtung (u.a. Leistungseinheiten (Power Unit), Stecker/Satellit (Dispenser), Führungssystem der Ladekabel, Ladestation, Lastmanagement, Kommunikation) 

Nur Kosten, die nach Bewilligung des Fördergesuchs anfallen, sind anrechenbar. Das Gesamtbudget beträgt 20 Millionen CHF. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Gesuche reserviert («first come first serve»). Rein öffentlich zugängliche Ladestationen sind nicht förderfähig. 

 

Wer ist antragsberechtigt? 

Das Branchenprogramm unterstützt den Aufbau von nicht-öffentlichen oder halböffentlichen Ladeinfrastrukturen für El-LKW auf den Betriebsgeländen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die im Strassentransport und in der Transportlogistik tätig sind.

Der Gesuchsteller (ein eigenständiges Unternehmen gemäss Handelsregister) muss folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Ein KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden sein, 
  • Einen jährlichen Energieverbrauch von maximal 5 GWh für Wärme und 500 MWh für Strom haben, 
  • Diesel-LKW, die durch elektrische Modelle ersetzt werden sollen.

Auch Logistikzentren oder Arealbetreiber ohne eigene Fahrzeuge können ein Gesuch einreichen, vorausgesetzt, ein Transportunternehmen bestätigt schriftlich, dass dank der geplanten Ladeinfrastruktur Diesel-LKW durch E-LKW ersetzt werden können. 

 

Ab wann können die Gesuche eingereicht werden? 

Die Gesuche können ab dem 1. Januar 2026 über eine in Kürze verfügbare Online-Plattform eingereicht werden. Die Prüfung der Dossiers dauert in der Regel etwa drei Wochen. Die Einreichungsfrist endet am 31. Dezember 2027, und alle Projekte müssen spätestens bis zum 31. Mai 2030 abgeschlossen sein. 

 

Wie ist das Vorgehen? Ab wann werden die Auszahlungen erfolgen? 

  1. Die Gesuchseinreichung erfolgt online über eine in Kürze verfügbare Plattform. Dabei müssen die Anzahl der Diesel-LKW, die durch die bereitgestellte Ladeinfrastruktur auf E-LKW umgestellt werden, die geplante Anzahl an Ladepunkten sowie deren Leistung und die geschätzten Kosten angegeben werden. Die entsprechenden Offerten sind dem Gesuch beizulegen.

  2. Das Gesuch wird anschliessend von der Kontrollstelle des Branchenprogramms geprüft. Das Projekt darf erst nach Erhalt einer positiven Rückmeldung begonnen werden. 

  3. Nach Abschluss des Projekts übermittelt der Gesuchsteller ein Dossier mit der detaillierten Kostenaufstellung und den entsprechenden Belegen. 

  4. Dieses Abschlussdossier wird von der Kontrollstelle des Branchenprogramms geprüft, und die finanzielle Unterstützung wird an den Gesuchsteller ausgezahlt. 

 

Was können Sie schon jetzt tun? 

Bereiten Sie sich optimal auf die Gesuchseinreichung vor: 

  • Strategie klären: Wann ist der nächste Fahrzeugersatz geplant? Sind E-LKW eine Option? 
  • Ladekonzept erarbeiten: Wie viele Ladepunkte benötigen Sie? Mit welcher Ladeleistung? 
  • Projektierung starten: Wo wird die Ladeinfrastruktur installiert? Reicht der bestehende Netzanschluss? Lohnt sich ein Wechsel auf die Mittelspannung?  
  • Offerten einholen: Für Ladegeräte, Anschlussarbeiten, Trafostationen etc. 
  • Investitionskosten abschätzen (erforderlich für die Einreichung des Gesuches) 

 

Unterstützung und Hilfsmittel 

In den kommenden Monaten stellt die ASTAG der Branche, mit der Beratungsbüro EBP, umfassende Hilfsmittel in verschiedenen Formaten zur Verfügung: 

  • Eine Informationswebseite mit einem interaktiven Förderrechner 
  • Praxisnahe Videoanleitungen und übersichtliche Checklisten 
  • Webinare mit Fragerunden zur Klärung individueller Anliegen 
  • Schulungen in allen Sprachregionen 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Geduld! 

 

Weitere Informationen 

Weitere Details zum Förderprogramm werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet und kommuniziert. Bei Fragen können Sie sich an wegogreen@remove-this.astag.ch wenden.