Fiskalabgaben

LSVA-Weiterentwicklung: Verzögerung im Parlament

| Aktualisiert am 18.12.2025 | von André Kirchhofer

Aufgrund der überlangen Budgetdebatten wurde die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes vertagt. Damit fehlt dem Strassentransportgewerbe weiterhin die nötige Investitions- und Planungssicherheit.

Das Wichtigste in Kürze

  • LSVA-Reform verzögert sich: Die parlamentarische Behandlung der Teilrevision des SVAG wurde wegen der Budgetdebatten auf die Frühlingssession 2026 verschoben.

  • Planungsunsicherheit für die Branche: Transportunternehmen wissen weiterhin nicht, ab wann neue LSVA-Regelungen gelten – 2029 oder 2031.

  • ASTAG fordert Klarheit: Für Investitionssicherheit und Dekarbonisierung braucht es rasche politische Entscheide und verlässliche Rahmenbedingungen.

In der Herbstsession hat sich das Parlament intensiv mit dem Budget bzw. mit einem Sparpaket des Bundesrats befasst. Die Beratungen dauerten länger als vorgesehen. Als Folge kam der Nationalrat nicht mehr dazu, die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG), sprich: die Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu behandeln. Ursprünglich stand das Geschäft am Mittwoch und Donnerstag, 17. / 18. Dezember 2025, auf der Traktandenliste. Somit dauert es bis zur Frühlingssession im März 2026, bis die Diskussionen im Nationalrat beginnen. Anschliessend wird die Verkehrskommission des Ständerats (KVF-S), dann der Ständerat selber an der Reihe sein. Wie bei jedem Geschäft, das im Parlament behandelt wird, wird es sogenannte Differenzen geben, d.h. unterschiedliche Positionen von National- und Ständerat. Die Bereinigung erfolgt in einer zweiten Runde; sowohl der National- wie auch der Ständerat werden sich nochmals mit der Vorlage befassen müssen. Ein definitiver Beschluss wird deshalb frühestens Ende 2026 vorliegen. Zudem folgt danach noch eine Vernehmlassung zur dazugehörigen Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV), wo die Details für die Umsetzung (z.B. genaue Tarifhöhe) geregelt werden. Der Zeitbedarf beträgt mindestens ein halbes Jahr. Erst dann, also ca. Mitte 2027, steht fest, wie die künftige LSVA ausgestaltet sein wird.

Das Strassentransportgewerbe bleibt daher weiterhin im Ungewissen. Die nötige Investitions- und Planungssicherheit – als wichtigstes Anliegen der ASTAG bzw. der betroffenen Fahrzeughalter – ist nicht gegeben. Vor allem weiss heute niemand, wann die neuen Regelungen in Kraft treten: Erst per 2031, wie es der Bundesrat bisher immer angekündigt hat, oder nicht doch 2029 gemäss den neuesten Entwürfen? Die ASTAG wird sich selbstverständlich dafür einsetzen, dass am ursprünglichen Terminplan festgehalten wird. Es geht nicht an, das Inkrafttreten um zwei Jahre vorzuverschieben. Transportunternehmer, die mit 2031 gerechnet und bereits jetzt Nutzfahrzeuge mit elektrischem Antrieb (Elektro, Wasserstoff) beschafft haben, würden sonst auf unzulässige Weise bestraft. Ihre Investitionen würden aufgrund völlig anderer Amortisationsfristen betriebswirtschaftlich abgewertet, es wäre sozusagen eine staatlich betriebene Kapitalvernichtung. So oder so ist zu erwarten, dass die Dekarbonisierung der Branche ins Stocken gerät. Die Bereitschaft, die Flotten mit E-LKW zu ergänzen, dürfte stark abnehmen, solange nicht klar ist, wie die künftigen LSVA-Tarife für alternative Antriebe aussehen. Stand heute beträgt der Anteil von Elektro-Lastwagen bei den Neuimmatrikulationen rund 19 Prozent; eine weitere Steigerung wird vorderhand ausbleiben.

Aufgabe der ASTAG ist es, im Parlament noch intensiver auf die wegweisende Bedeutung der Investitions- und Planungssicherheit aufmerksam zu machen. Ein möglichst rascher Entscheid, wie es mit der LSVA weitergeht, ist absolut zentral. Aus Gründen der Fairness und mit Blick auf Treu und Glauben muss die Branche sich darauf verlassen können, mit welchen Abgabe ihre Fahrzeuge in Zukunft belastet werden.