Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Was ist bezüglich ADR/SDR und Elektromobilität zu berücksichtigen?
Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf. Dies eröffnet der Automobilbranche und ihren Partnern neue Chancen, gleichzeitig hält der Umgang mit Hochvoltbatterien aber auch ein paar Herausforderungen und neue Vorschriften bereit.
In Zusammenarbeit mit auto-schweiz, AKZ, AGVS und LiBaService24 hat die ASTAG eine praxisorientierte, webbasierte ADR-/SDR-1.3-Ausbildung entwickelt. Diese Schulung richtet sich an alle, die in den Versand oder die Beförderung von Hochvoltbatterien involviert sind – insbesondere Werkstätten, Logistikbetriebe, Verwertungsbetriebe und Schulungsorganisationen.
Das E-Learning vermittelt alle relevanten Vorschriften für den sicheren Umgang mit Lithium-Hochvoltbatterien, schliesst mit einer Prüfung ab und stellt ein offizielles Schulungsattest aus. So erfüllen Betriebe die gesetzliche Unterweisungspflicht gemäss Kapitel 1.3 ADR und können die Schulungsnachweise gemäss SDR fünf Jahre lang revisionssicher archivieren.
MEDIENMITTEILUNG HERUNTERLADEN

Zum ADR/SDR-1.3-Webinar
Die Anfrage erfolgt über ausbildung@. Die Bestellungen erfolgen immer über ASTAG und werden von ASTAG bearbeitet. astag.ch
Nach Eingang der Bestellungen werden die Lizenzen mit Passwort an die angegebene Mailadresse zugestellt. Sobald das Modul komplett abgeschlossen ist, wird ein Schulungsattest ausgestellt, welches direkt heruntergeladen werden kann.
Pro Lizenz CHF 40.00
Sie erhalten für die bestellten Lizenzen eine Rechnung von ASTAG.
Der Absender von Gefahrgut auf der Strasse muss, wenn die Freigrenze überschritten wird, neben der Nomination eines Gefahrgutbeauftragten auch die Mitarbeitenden, welche im Versandprozess involviert sind, gemäss Kapitel 1.3 ADR/SDR (Unterweisungspflicht) schulen, dies dokumentieren und gemäss SDR fünf Jahre in den Personalakten archivieren. Diese Unterweisungspflicht gilt auch, wenn die Freigrenze (1000 Punkte) der zu befördernden Gefahrgüter nicht überschritten ist.
30 Minuten (Richtzeit)
Deutsch (Französisch und Italienisch folgen später)
Es wird empfohlen, die Ausbildung alle 2 Jahre zu wiederholen, um über die relevanten Änderungen der ADR-/SDR-Vorschriften, die alle zwei Jahre (ungerade Jahre, z.B. 2027, 2029 etc.) erfolgen, informiert zu sein.