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LSVA III: Das BAZG zieht Zwischenbilanz

| Aktualisiert am 03.09.2025 | von Fabian Schmid

Die LSVA III-Umrüstung ist in vollem Gange, alle abgabepflichtigen Fahrzeuge müssen bis Ende 2025 umgerüstet sein. Damit die Transportfirmen einen aktuellen Praxisüberblick erhalten, hat die ASTAG dem zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einige Fragen gestellt. Adrian Schmid vom BAZG-Projektteam LSVA III hat sie beantwortet.

Bis Ende 2025 müssen bekanntlich ausnahmslos alle abgabepflichtigen Fahrzeuge auf LSVA III umgerüstet werden. Wie ist aktuell (Mitte August 2025) der Stand der Umsetzung?

Adrian Schmid: Inzwischen ist rund ein Viertel der abgabepflichtigen Schweizer Fahrzeuge erfolgreich umgerüstet. Seit Beginn der offiziellen Migrationsphase verzeichnen wir eine deutliche Zunahme, was zeigt, dass die Branche die Wichtigkeit und Dringlichkeit erkannt hat. Schliesslich müssen bis zum Jahresende zwingend alle abgabepflichtigen Fahrzeuge auf LSVA III umgerüstet sein. Hier beobachten wir, dass insbesondere grössere Flottenbetreiber gut vorbereitet sind, während kleinere Betriebe noch Nachholbedarf haben. Deshalb appellieren wir an alle, die Umrüstung nicht aufzuschieben und diese so rasch als möglich anzugehen. Übrigens: Die im Ausland immatrikulierten Fahrzeuge sind mit wenigen Ausnahmen bereits seit Juni erfolgreich auf LSVA III migriert.

Gibt es Erkenntnisse oder Trends, wie viele Transportfirmen den nationalen Anbieter (NATRAS AG) wählen und wie viele mit einem zugelassenen Anbieter zusammenarbeiten?

Bei der Wahl des Erfassungssystems zeigt sich ein differenziertes Bild. Ein signifikanter Anteil der Transportunternehmen hat sich für den nationalen Anbieter NATRAS AG entschieden, insbesondere aufgrund der kostenlosen Grundversorgung. Gleichzeitig beobachten wir einen wachsenden Trend hin zu zugelassenen NETS- und EETS-Anbietern, vor allem bei Unternehmen mit spezifischen Anforderungen, etwa für den grenzüberschreitenden Verkehr oder mit Bedarf für erweiterte Serviceleistungen, wie beispielsweise der automatischen Anhängererkennung. Aktuell (Stand 21.08.2025) sind neben der NATRAS AG vier weitere NETS-Anbieter (ZNA) und drei EETS-Anbieter für den Betrieb in der Schweiz zugelassen; weitere acht stehen in verschiedenen Stufen des Zulassungsverfahrens. Wir aktualisieren die Liste der zugelassenen Anbieter laufend auf unserer Internet-Seite. Diese Entwicklung zeigt, dass die Wahl des Erfassungssystems stark von den betrieblichen Anforderungen und der digitalen Infrastruktur der jeweiligen Transportunternehmen abhängt. Wir rechnen damit, dass sich die aktuellen Trends im weiteren Verlauf der Migrationsphase fortsetzen werden.

Gibt es seitens BAZG positive Punkte zur Umsetzung seit 1. Januar 2025 hervorzuheben?

Die grosse Anzahl Zulassungen von NETS- und EETS-Anbietern ist sehr erfreulich. Die LSVA III ermöglicht eine Marktöffnung und lässt neue, innovative Lösungen zu. Nun zeigt sich, dass diese bei der Branche Anklang finden. Ebenfalls erfreulich ist die Stabilität und Zuverlässigkeit der neuen Systeme, dank ausgiebigen Tests und einem Pilotbetrieb vor dem Start der Migrationsphase. Mehr als zwei Drittel der Schweizer Fahrzeughalter haben sich ausserdem im ePortal des Bundes registriert; dies ist der erste wichtige Schritt für die Umstellung auf LSVA III. Die Halterinnen und Halter, die ihre Fahrzeuge bereits umgerüstet haben, haben sich rasch und gut an das neue System gewohnt. Der selbstständige Einbau des neuen Erfassungsgeräts in der bestehenden Halterung ist einfach und der Wegfall der monatlichen Pflicht zur Chipkartenauslesung bringt eine grosse Erleichterung für alle Beteiligte.

Gibt es umgekehrt auch negative Punkte zu erwähnen? Falls ja, können beziehungsweise müssen die Transportfirmen etwas dagegen unternehmen?

Jede Umstellung führt zu einer Umgewöhnung und bringt anfänglich einen gewissen Mehraufwand mit sich. Bei der LSVA III ist die Änderung relativ umfangreich. Es geht nicht nur darum, das emotach durch ein neues Erfassungsgerät zu ersetzen. Halterinnen und Halter können neu zwischen verschiedenen Anbietern auswählen. Diese Wahlmöglichkeit bietet einerseits Flexibilität, verlangt aber gleichzeitig eine sorgfältige Analyse der eigenen Bedürfnisse und der Marktangebote hinsichtlich Serviceumfang. Es ist wichtig, dass sich Halterinnen und Halter nicht von der Qual der Wahl aufhalten lassen. Die Umrüstung zur LSVA III muss zwingend bis Ende Jahr vollzogen sein. Ein nachträglicher Wechsel von der NATRAS AG zu einem zugelassenen Anbieter – oder umgekehrt – ist jederzeit möglich.

Auch die bisherigen Arbeitsweisen ändern sich. Die Prozesse werden durchgehend digitalisiert, es fallen sowohl die Chipkartenauslesung wie auch der Papierversand von Bewilligungsanträgen, Veranlagungsverfügungen und Rechnungen weg. Das ePortal ist die neue zentrale Plattform zwischen Haltern und BAZG. Dies setzt eine rechtzeitige Registrierung voraus. Bei dieser Gelegenheit wird das in der Bundesverwaltung geltende Once-Only-Prinzip eingeführt. Dies bedeutet, dass Stammdaten aus zentralen Registern wiederverwendet werden, zum Beispiel die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) resp. die Betriebs- und Unternehmensregisternummer (BUR) für Zweigniederlassungen für die Identifikation von Firmen. Dies kann bei den Halterinnen und Haltern teilweise zu Fragen und Unsicherheiten führen. In diesen Fällen können sie sich an das Service Desk BAZG oder an ihre bekannten regionalen LSVA-Ansprechpartner für Unterstützung wenden. a

Der Schlussspurt steht bevor, es bleiben bis Ende 2025 noch gut vier Monate Zeit für die Umrüstung. Haben Sie an die Adresse der Transportfirmen letzte, konkrete Tipps?

Unsere wichtigste Empfehlung lautet: Warten Sie nicht bis November oder Dezember und gehen Sie schon jetzt die Umstellung an. Falls dies noch nicht gemacht ist, registrieren Sie sich umgehend im ePortal als LSVA-Halter und kontaktieren Sie anschliessend den LSVA-Anbieter Ihrer Wahl. Nutzen Sie die verbleibenden Monate aktiv. LSVA-pflichtige Fahrten ohne funktionierendes Erfassungssystem sind ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr zulässig. Wer bis Ende Dezember nicht umgerüstet ist, riskiert den Entzug der Kontrollschilder.

Mit Blick auf den vollständig operativen Betrieb ab 2026: Ist allenfalls bereits absehbar, dass die Transportfirmen weitere Massnahmen ergreifen müssen, oder läuft dann das neue System sozusagen «wie geschmiert»?

Ende 2025 werden die «grossen Würfe» aus Systemsicht gemacht sein: Die LSVA III wird vollständig im Einsatz stehen und für die kommenden Jahre den neuen Standard für die LSVA-Erfassung bilden. In den ersten Wochen von 2026 wird es noch einige Abschlussarbeiten zur definitiven Ausserbetriebnahme von LSVA II geben. Das neue System wird selbstverständlich laufend überprüft und weiterentwickelt. Die Zulassung von weiteren NETS- oder EETS-Anbietern bleibt möglich und es werden aufgrund technologischer Innovationen weitere Marktangebote folgen. Die LSVA III wurde genau hierfür mit der erforderlichen Offenheit konzipiert.

Wie funktionieren eigentlich die Kontrollen mit der LSVA III?

Im Vergleich zum bisherigen Erfassungsgerät werden die neuen Erfassungssysteme nicht mehr fest eingebaut und mit den Fahrtschreibern verbunden. Das Manipulationsrisiko nimmt dadurch zu. Die Kontrollmechanismen werden entsprechend angepasst. Wir werden den Schwerverkehr vermehrt vor Ort erfassen und einen Vergleich mit den Daten anstellen, die uns die Erfassungssysteme der LSVA-Anbieter liefern. Hierzu sind stationäre und mobile Erfassungsanlagen im Einsatz. Diese erfassen die folgenden Daten: Kontrollschilder, Front-, Heck- und Übersichtsbilder der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Fahrzeugart, Fahrtrichtung, Ort und Zeitpunkt der Durchfahrt, Ort der Ein- und der Ausfahrt ins oder aus dem Zollgebiet. Wir möchten betonen, dass die Fahrer, Beifahrer sowie nicht unmittelbar zum Fahrzeug gehörende Personen dabei nicht erkennbar sein werden. Mit diesen Kontrollmechanismen stellen wir sicher, dass sich alle Halterinnen und Halter auch in Zukunft an die Regeln halten und die LSVA korrekt entrichten.