Verkehrsinfrastruktur

Höhere Hürden für Tempo 30: Bundesrat lanciert Vernehmlassung

Veröffentlicht am 01.10.2025 | Aktualisiert am 22.10.2025

Die Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf Verkehrsachsen soll steigen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung gegeben. Die ASTAG begrüsst den Schritt, und lädt Mitglieder ein, sich zum Vorhaben zu äussern

Symbolbild Tempo 30

Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptachsen wird künftig klarer geregelt. Bei Temposenkungen auf verkehrsorientierten Strassen muss neu per Gutachten nachgewiesen werden, dass die Massnahme nicht zu mehr Umfahrungsverkehr oder einer sonstigen Beeinträchtigung des übergeordneten Strassennetzes führt. Hinzu kommt: Verkehrsorientierte Strassen innerorts müssen beim Bau oder bei der Sanierung verpflichtend mit lärmarmen Strassenbelägen versehen werden, weshalb eine Geschwindigkeitsreduktion allein aus Lärmschutzgründen in aller Regel nicht mehr zulässig ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuerung geht auf einen Auftrag des Parlaments zurück: Im Frühling 2024 haben die eidgenössischen Räte einer Motion zugestimmt, welche fordert, dass die Funktionen des Strassennetzes innerorts und ausserorts erhalten bleiben. Die ASTAG setzte sich für Annahme dieser Motion ein und begrüsst den vorliegenden Vorschlag des Bundesrats ausdrücklich.

Die Unterscheidung zwischen verkehrsorientierten und siedlungsorientierten Strassen hat sich bewährt - auch hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen. Tempo 50 lenkt und sammelt den Verkehr auf die dafür vorgesehenen und ausgebauten Achsen, etwa Haupt- oder Umfahrungsstrassen. Damit wird eine leistungsfähige Verkehrsführung gewährleistet und Dörfer wie Städte werden entlastet. Bei flächendeckender Einführung von Tempo 30 verlieren diese Achsen ihre Funktion; der Verkehr sucht sich alternative Routen durch Quartier- und Nebenstrassen. Für den Strassentransport bedeutet Tempo 30 längere Fahrtzeiten, eine schlechtere Auslastung von Fahrzeugen und damit Produktivitätseinbussen.

Die ASTAG wird sich positiv zur Vernehmlassung einbringen und lädt Mitglieder ein, sich zum Entwurf des Bundesrats zu äussern. Inputs und Anregungen zur Vernehmlassung werden bis zum 31. Oktober von Niels Volken (n.volken@remove-this.astag.ch) entgegengenommen.