Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Rückblick
Sommersession vom 2 Juni bis 20. Juni 2025
Die Geschäfte im Fokus des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands.
Empfehlung der ASTAG: Annahme gem. Mehrheit WAK-N
Parlamententscheid: Beschluss abweichend vom Entwurf
Um was gehts?
Mit der Änderung sollen Gesamtarbeitsverträge mit niedrigeren Mindestlöhnen als kantonale Regelungen allgemeinverbindlich gemacht werden können. Der Bundesrat lehnte dies ab, weil es seiner Einschätzung nach gegen die föderale Kompetenzverteilung verstosse. Das Parlament entschied sich dennoch dafür.
Unsere Einschätzung
Dies ist der richtige Entscheid. Einerseits wird insbesondere auf der Ebene der Sektionen sehr eng mit den Les Routiers Suisse zusammengearbeitet. Mit regelmässigen Lohngesprächen wird eine verlässliche, faire Orientierungshilfe geschaffen. Dies trägt zu fairen Löhnen Transparenz, und Planbarkeit bei.
Die wachsende Zahl an kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen führt hingegen zu einem Flickenteppich, und erschwert den Alltag der Transportbranche. Komplexität und Kosten nehmen zu, und untergraben so die Wettbewerbsbedingungnen. Mit dem Parlamentsentscheid wird hier entgegengwirkt.
Empfehlung der ASTAG: Ablehnung
Parlamentsentscheid: Keine Folge gegeben
Der richtige Entscheid.
Um was gehts?
Der Kanton Genf fordert die Bundesversammlung auf, die EU-Richtlinie zur Erhöhung der maximalen Abmessungen und Gewichte von Lastwagen abzulehnen und gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen. Die Gigaliner belasten die Infrastruktur und stellen eine Gefahr für den Strassenverkehr dar. Ihre Einführung würde zudem kostspielige Anpassungen der Zoll- und Strasseninfrastruktur notwendig machen.
Unsere Einschätzung
Die ASTAG stellt sich grundsätzlich gegen die Zulassung von 60-Tonnen schweren Lastwagen auf Schweizer Strassen.
Die geographischen Gegebenheiten und Strassen in der Schweiz sind für Fahrzeugen mit diesen Dimensionen nicht geeignet. Die Gigaliner kämen vor allem für grössere Distanzen zum Einsatz und würden somit dem Verlagerungsauftrag für den Gütertransport von Grenze zu Grenze zuwiderlaufen. Der internationale Transitverkehr gehört gemäss Verfassung auf die Schiene.
Die bestehenden Absicherungen im Landverkehrsabkommen und in der Schweizer Gesetzgebung sind jedoch ausreichend; es besteht kein Grund für eine weitergehende Regulierung.
Empfehlung der ASTAG: Ablehnung
Entscheid Ständerat: Der Ständerat schlägt Änderungen vor.
Und jetzt?
Das Geschäft ist aktuell in der Kommission des Nationalrats und wird vermutlich in der Herbstsession angenommen. Der Bundesrat wird im Anschluss die Anpassungsmöglichkeiten vertieft zu analysieren.