Bundeshaus
Zusammenarbeit mit Bundesrat & Parlament

«Die ASTAG darf auf starken Rückhalt zählen!»

Rückblick

Sommersession vom 2 Juni bis 20. Juni 2025

Die Geschäfte im Fokus des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands.

24.096 BRG. Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung

Empfehlung der ASTAG: Annahme gem. Mehrheit WAK-N

Parlamententscheid: Beschluss abweichend vom Entwurf

Um was gehts?

Mit der Änderung sollen Gesamtarbeitsverträge mit niedrigeren Mindestlöhnen als kantonale Regelungen allgemeinverbindlich gemacht werden können. Der Bundesrat lehnte dies ab, weil es seiner Einschätzung nach gegen die föderale Kompetenzverteilung verstosse. Das Parlament entschied sich dennoch dafür.

Unsere Einschätzung

Dies ist der richtige Entscheid. Einerseits wird insbesondere auf der Ebene der Sektionen sehr eng mit den Les Routiers Suisse zusammengearbeitet. Mit regelmässigen Lohngesprächen wird eine verlässliche, faire Orientierungshilfe geschaffen. Dies trägt zu fairen Löhnen Transparenz, und Planbarkeit bei. 

Die wachsende Zahl an kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen führt hingegen zu einem Flickenteppich, und erschwert den Alltag der Transportbranche. Komplexität und Kosten nehmen zu, und untergraben so die Wettbewerbsbedingungnen. Mit dem Parlamentsentscheid wird hier entgegengwirkt.

 

24.307 Kt. Iv. Ge. Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen!

Empfehlung der ASTAG: Ablehnung

Parlamentsentscheid: Keine Folge gegeben

Der richtige Entscheid.

Um was gehts?

Der Kanton Genf fordert die Bundesversammlung auf, die EU-Richtlinie zur Erhöhung der maximalen Abmessungen und Gewichte von Lastwagen abzulehnen und gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen. Die Gigaliner belasten die Infrastruktur und stellen eine Gefahr für den Strassenverkehr dar. Ihre Einführung würde zudem kostspielige Anpassungen der Zoll- und Strasseninfrastruktur notwendig machen.

Unsere Einschätzung

Die ASTAG stellt sich grundsätzlich gegen die Zulassung von 60-Tonnen schweren Lastwagen auf Schweizer Strassen.

Die geographischen Gegebenheiten und Strassen in der Schweiz sind für Fahrzeugen mit diesen Dimensionen nicht geeignet. Die Gigaliner kämen vor allem für grössere Distanzen zum Einsatz und würden somit dem Verlagerungsauftrag für den Gütertransport von Grenze zu Grenze zuwiderlaufen. Der internationale Transitverkehr gehört gemäss Verfassung auf die Schiene.

Die bestehenden Absicherungen im Landverkehrsabkommen und in der Schweizer Gesetzgebung sind jedoch ausreichend; es besteht kein Grund für eine weitergehende Regulierung. 

23.3783 Mo. Schaffner. Brenn- und Treibstoffbesteuerung nach Energiegehalt

Empfehlung der ASTAG: Ablehnung

Entscheid Ständerat: Der Ständerat schlägt Änderungen vor.

Und jetzt?

Das Geschäft ist aktuell in der Kommission des Nationalrats und wird vermutlich in der Herbstsession angenommen. Der Bundesrat wird im Anschluss die Anpassungsmöglichkeiten vertieft zu analysieren.