Fiskalabgaben

Weiterentwicklung LSVA: Stossrichtung ok. – Terminverschiebung als No-Go!

| Aktualisiert am 28.05.2025 | von André Kirchhofer

Die Vorschläge des Bundesrats von heute zur Weiterentwicklung der LSVA weisen in die richtige Richtung. Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst vor allem, dass die Planungs- und Investitionssicherheit verbessert werden soll. Als Startpunkt ist deshalb, wie ursprünglich geplant, erst 2031 vorzusehen, nicht bereits 2029. Zudem braucht es mehr Technologieneutralität, die Tarifobergrenzen müssen zwingend beibehalten werden.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt die Vorschläge des Bundesrats zur künftigen Ausgestaltung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zurückhaltend positiv zur Kenntnis. Die inhaltliche Stossrichtung von Botschaft und Gesetzesentwurf, die heute zuhanden des Parlaments verabschiedet wurden, stimmt im Grundsatz. Konkret macht es Sinn, Lastwagen mit Elektro- und Wasserstoff-Antrieb, die bisher von LSVA komplett befreit waren, künftig nur noch einen Rabatt zu gewähren; auch sie belasten die Strasseninfrastruktur. Besonders erfreulich ist zudem, dass der Planungssicherheit neu mehr Stellenwert als bisher beigemessen werden soll. Zwecks Investitionen zur Modernisierung der Fahrzeugflotten ist das Strassentransportgewerbe zwingend darauf angewiesen, die weitere Entwicklung der LSVA möglichst früh zu kennen: «Die Tarife müssen mindestens sieben Jahre im Voraus verbindlich bekannt sein», sagt ASTAG-Zentralpräsident und Ständerat Thierry Burkart: «Kosten, Amortisationsfristen und Frachtraten können sonst nicht verlässlich berechnet werden – mit der Folge von Kapitalvernichtung!»

Dekarbonisierung: Engagement im Rahmen des Möglichen

Aus demselben Grund braucht die LSVA-Weiterentwicklung auch ausreichend Vorlaufzeit. Die ASTAG fordert, das Startdatum – unabhängig vom Tempo der parlamentarischen Beratungen – auf den 1. Januar 2031 vorzusehen, so wie es ursprünglich (gemäss der Vernehmlassung) geplant war. Eine frühzeitige Umsetzung bereits per 2029 ist für die Branche schlichtweg nicht machbar. Zahlreiche Transportunternehmen, die schon heute auf CO2-neutrale Elektro-LKW setzen, wären entgegen früherer Zusicherungen plötzlich mit LSVA-Tarifen belastet: «Das wäre finanziell verheerend», betont Thierry Burkart: «Die von der ASTAG stark befürwortete Dekarbonisierung würde damit unnötig ausgebremst – zulasten von Umwelt und Klima!»

Weitere wichtige Anliegen der ASTAG betreffen zudem die Technologieneutralität, d.h. die Einreihung der neuesten EURO-Norm VII in die beste Tarifkategorie, sowie die Obergrenzen der Tarife. Die finanzpolitischen Begehrlichkeiten des Bundes dürfen nicht dazu führen, dass es zu einer weiteren Verteuerung der LSVA und damit zu weniger Investitionen in CO2-freie Antriebsformen kommt. Erfreulicherweise ist der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs schon heute so hoch wie bei keinem anderen Verkehrsmittel (inkl. öffentlicher Verkehr) auch unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigt sich eine Erhöhung der LSVA nicht. Die Details der Vorlage werden von der ASTAG noch vertieft analysiert und in den Gremien besprochen.

Weitere Informationen:

Thierry Burkart, Zentralpräsident
079 828 55 81

André Kirchhofer, Vizedirektor
079 659 86 86