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Neue UFI‑Pflicht: Auswirkungen auf den betrieblichen Umgang mit Chemikalien

Veröffentlicht am 09.03.2026 | von Dominique Durtschi

Viele Betriebe arbeiten täglich mit Reinigungsmitteln, Ölen, Klebstoffen oder anderen Chemikalien – meist routiniert, oft ohne grössere Aufmerksamkeit. Mit der neuen UFI‑Pflicht ändert sich das: Seit 2026 müssen gefährliche chemische Produkte in der Schweiz eindeutig gekennzeichnet sein, damit im Notfall rasch auf ihre Zusammensetzung zugegriffen werden kann. Die Regelung ist mehr als eine formale Anpassung: Sie macht sichtbar, wie gut Betriebe ihre Prozesse, Zuständigkeiten und Schutzmassnahmen tatsächlich im Griff haben.

Ein kurzer Moment genügt: Ein Mitarbeiter hantiert mit einem vertrauten Produkt, ein Spritzer, ein Schreck. Die Kollegin ruft die Giftnotrufnummer 145 – und wird unmittelbar nach dem UFI‑Code gefragt.

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16‑stelliger Identifikationscode, der seit dem 1. Januar 2026 auf allen chemischen Produkten stehen muss, die gesundheitliche oder physikalische Gefahren bergen. Er ermöglicht medizinischen Fachpersonen im Notfall die sofortige Identifikation der Produktzusammensetzung und damit eine gezielte Behandlung.

Für Betriebe bedeutet das: Der Umgang mit Chemikalien wird sichtbarer, prüfbarer und verbindlicher.

Warum das besonders die Transportbranche betrifft

Viele Unternehmen in der Transportbranche arbeiten täglich mit Produkten, die unter die UFI‑Pflicht fallen: Reinigungsmittel in Werkstätten, Klebstoffe, Lacke, Öle, Additive, Biozide oder Düngemittel.

Dazu kommt eine weitere dimensionierende Ebene: Jeder Betrieb ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Dazu gehören:

  • eine aktuelle Übersicht aller eingesetzten Chemikalien
  • die Kenntnis ihrer Gefahren und Exposition
  • die Umsetzung geeigneter Schutzmassnahmen
  • eine funktionierende Notfallorganisation

Wer gefährliche Produkte importiert oder in Verkehr bringt, muss sie zudem im Produkteregister Chemikalien (RPC) melden – inklusive UFI. 

Damit betrifft die UFI‑Pflicht nicht nur Hersteller, sondern auch Werkstätten, Lagerbetriebe, Transportunternehmen und alle, die chemische Produkte anwenden oder umschlagen.

Woran viele Betriebe jetzt scheitern

Mit der Einführung der UFI‑Pflicht kommen Schwachstellen zum Vorschein, die im Alltag oft verborgen blieben. Die Rückmeldungen aus Betrieben zeichnen ein klares Bild:

1. Zuständigkeiten sind nicht definiert

In vielen Unternehmen weiss niemand genau, wer für Chemikalien verantwortlich ist. Obwohl die Rechtslage eine klare Ansprechperson verlangt, fehlt diese oft – meist aus reiner Routine.

2. Gefahrgutthemen werden zu spät angegangen

Auch wenn im Betrieb nur gelegentlich mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, braucht es Know-how. Die Frage, ob ein Gefahrgutbeauftragter notwendig wäre, wird oft erst im Nachhinein gestellt.

3. Sicherheitsunterlagen existieren – aber werden kaum gepflegt

Viele Betriebe verfügen über Sicherheitskonzepte, Gefährdungsbeurteilungen oder Notfallpläne. Doch häufig sind sie veraltet oder nur formal vorhanden.

4. Kennzeichnung und Dokumentation sind lückenhaft

Unterschiedliche Lieferquellen, fehlende RPC‑Meldungen oder unvollständige Etiketten führen dazu, dass Betriebe den Überblick verlieren. Der UFI macht diese Lücken nun sichtbar und im Notfall entscheidend.

Die UFI‑Pflicht ist damit nicht nur eine regulatorische Anpassung, sondern ein Anstoss, Prozesse zu überdenken und Verantwortung klar zu regeln.

Wie Betriebe jetzt sinnvoll vorgehen können

Die gesetzlichen Anforderungen sind eindeutig, aber ihre Umsetzung im Alltag erfordert Struktur. Damit Unternehmen nicht jedes Element selbst entwickeln müssen, stehen zwei etablierte ASTAG‑Lösungen zur Verfügung:

Gefahrgutbeauftragten‑Mandat (ASTAG)

In vielen KMU fehlt eine interne Fachperson, die sich kontinuierlich um Gefahrgutthemen kümmern kann. Externe Gefahrgutbeauftragte übernehmen hier eine zentrale Rolle:

  • Sie überwachen die betriebsrelevanten Gefahrgutprozesse.
  • Sie prüfen Abläufe und dokumentieren die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
  • Sie unterstützen bei Schulungen und der Aktualisierung betrieblicher Unterlagen.

Das Mandat schafft damit rechtliche Sicherheit, ohne interne Ressourcen zu belasten – besonders in Betrieben, in denen Gefahrgutthemen nur punktuell auftreten.

Mehr zum Gefahrgutbeauftragten-Mandat

EKAS‑/ASTAG‑Branchenlösung Nr. 25

Diese Branchenlösung bietet ein strukturiertes System, das Betrieben hilft, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz alltagstauglich umzusetzen – gerade auch beim Umgang mit Chemikalien.

Ihre Stärken:

  • klare Gefährdungsbeurteilungen (inkl. chemischer Risiken)
  • verständliche Betriebsanweisungen
  • Vorlagen für Schulungen und Unterweisungen
  • strukturierte Notfallorganisation
  • vollständige Dokumentationshilfen

Damit erhalten Betriebe ein Werkzeug, das Sicherheit nicht zur Zusatzaufgabe macht, sondern fest in die betrieblichen Abläufe integriert.

Mehr zur EKAS-/ASTAG-Branchenlösung Nr. 25

Fazit: Eine Pflicht, die Sicherheit schafft

Die UFI‑Kennzeichnung ist weit mehr als ein Code auf einem Etikett. Sie macht sichtbar, wie sicher Betriebe tatsächlich mit Chemikalien umgehen und schafft die Basis für schnelle Hilfe im Notfall.

Wer jetzt Zuständigkeiten klärt, Prozesse aktualisiert und die Dokumentation vollständig hält, stärkt:

  • den Schutz der Mitarbeitenden
  • die Betriebssicherheit
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben