Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Warenverkehrsystem Passar
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat am 1. Juni 2023 die erste Version seines neuen Warenverkehrssystems «Passar» in Betrieb genommen. Dies war ein wichtiger Meilenstein des Digitalisierungsprogramms DaziT.
Das Wichtigste in Kürze
- «Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar ersetzt die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec. Schrittweise Ablösung seit 1. Juni 2023.
- Das BAZG hat eine Webseite zum neuen System angelegt mit umfangreichen Informationen zur Umsetzung in der Praxis.
- Die ASTAG ist in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, um die Interessenvertretung der Transportbranche zu gewährleisten.
Was heisst «Passar»?
«Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar wird seit Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr und Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Dies ist ein zentrales Ziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.
Passar 1.0 (Durchfuhr und Ausfuhr)
- Die Umstellung der Durchfuhr ist abgeschlossen.
- Die Umstellung der Ausfuhr von E-dec Export auf Passar muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden.
Passar löst die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec schrittweise ab. Die erste Version von Passar (Release 1.0) deckt die Durchfuhr und die Ausfuhr ab. Sie implementiert das neue Meldungsmodell der EU (NCTS Phase 5). Die Einfuhr und weitere Zollverfahren folgen ab 2025; diese werden bis dahin über e-dec abgewickelt.
Passar 1.0 betrifft in erster Linie Speditions- und Transportunternehmen, zugelassene Empfänger und Versender (ZE/ZV) und Schweizer Exporteure. Die Anbieter von Verzollungssoftware stellen die Integration zu Passar in ihren jeweiligen Lösungen sicher. Die Nutzung von Passar setzt allerdings eine einmalige Registrierung im ePortal des Bundes voraus: Kurzanleitung zur Registrierung für die digitalen Services des Schweizer Zolls im ePortal (Onboarding.
Die wichtigsten Informationen zu Passar 1.0 sind auf der Webseite des BAZG zusammengefasst.
Ist der Wechsel zu Passar obligatorisch?
Die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec werden nicht mehr weiterentwickelt und schrittweise ausser Betrieb genommen. Die Einführung von Passar ist ausserdem an das europaweite Update des Transitsystems (NCST Phase 5) gekoppelt; diese findet ausschliesslich in Passar statt. Seit Ende April 2024 ist die Eröffnung von Durchfuhranmeldungen in NCTS nicht mehr möglich. e-dec Export wird Ende 2025 ausser Betrieb genommen.
Was ändert konkret mit Passar 1.0?
Die wichtigste Neuerung betrifft den Transportprozess: Die Warenanmeldungen Durchfuhr und Ausfuhr werden in Passar mit einer Transportanmeldung verknüpft (referenziert), die Angaben zum Transportmittel für den Grenzübertritt enthält. Diese Referenzierung bildet die Voraussetzung für eine automatisierte Aktivierung der Warenanmeldungen an der Grenze.
Betroffene Unternehmer
Das BAZG hat die direkt betroffenen Unternehmen seit Beginn der Umstellung schrittweise kontaktiert. Das BAZG bietet den Unternehmen für die einmalige Registrierung im ePortal verschiedene Unterstützungsangebote an (Onboarding).
Umsetzung Passar 1.0 im Unternehmen
- Unternehmen, die eine kommerzielle Verzollungssoftware einsetzen, können sich mit ihrem Software-Anbieter in Verbindung setzen.
- Unternehmen, die selbst oder für Dritte Verzollungssoftware entwickeln, wird empfohlen, der Arbeitsgruppe Software-Entwicklung beizutreten (siehe Kontakt weiter unten).
- Transportunternehmen können bereits heute die Activ App verwenden. Die Erfassung einer Transportanmeldung via Smartphone ermöglicht bereits jetzt eine automatische Aktivierung von Warenanmeldungen in der Durchfuhr und dadurch eine effizientere Abwicklung der Grenzprozesse.
- Für allgemeine Informationen über das Programm DaziT steht die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Begleitgruppe Wirtschaft DaziT allen Interessierten offen.
Passar 2.0 (Einfuhr)
Das Vorgehen bei Passar 2.0 leitet sich direkt von den Erfahrungen mit Passar 1.0 ab. Die Systemerweiterung auf den Bereich Einfuhr erfolgt in drei Etappen. Diese Staffelung ermöglicht Unternehmen, ihre Umstellung von E-dec Import auf Passar zum geeigneten Zeitpunkt zu vollziehen. Es besteht aktuell noch kein Handlungsbedarf seitens Unternehmen. In der Roadmap sind die verschiedenen Etappen der vorgesehenen Umsetzung aufgeführt (siehe weitere Informationen).
Kontakte zur zuständigen Behörde
- Allgemeine Fragen in Zusammenhang mit der Einführung von Passar 1.0: Auskunftsstelle Zoll, +41 58 467 15 15
- Fragen zur B2B-Schnittstelle zur Passar (Arbeitsgruppe Software-Entwicklung): dazit@bazg.admin.ch
- Fragen zur Registrierung im ePortal: onboarding@bazg.admin.ch / +41 58 465 22 50 (ab 03.01.2023 Mo-Fr, 8-12 und 13-17 Uhr)
Die ASTAG rät den betroffenen Firmen, (falls vorhanden) mit dem eigenen Software-Anbieter in Verbindung zu treten und für das Onboarding (Registrierung für die digitale Zollabwicklung) mit dem BAZG Kontakt aufzunehmen (Kontakt siehe obenstehend).





