Die «DEAR Foundation-Solidarité Suisse» unterstützt zusammen mit der ASTAG Einzelpersonen finanziell beim Quereinstieg in die Transportbranche.
Intelligenter Fahrtschreiber der neusten Generation ab 21.08.2023 Pflicht
Ab 21.08.2023 müssen Lastwagen und Reisecars bei der 1. Inverkehrssetzung obligatorisch mit dem neusten, intelligenten Fahrtschreiber (sog. GEN2 V2 = Generation 2, Version 2) ausgerüstet werden. Das hat der Bundesrat Anfang Juni 2023 beschlossen. Zwischen Binnenverkehr und grenzüberschreitendem Verkehr gilt es einige Besonderheiten zu beachten:
1. Binnenverkehr
- Bis 31.05.2024 dürfen Fahrzeug, die ausschliesslich im Binnenverkehr eingesetzt werden, noch mit dem bisherigen Fahrtschreiber (sog. GEN2 V1) zugelassen werden.
- Allerdings müssen alle Fahrtschreiber GEN2 V1, die ab dem 21.08.2023 zugelassen wurden, bis zur ersten Nachprüfung – spätestens also nach 24 Monaten – ersetzt werden durch einen Fahrtschreiber GEN2 V2.
- Alle vor dem 21.08.2023 zugelassenen Fahrtschreiber (GEN2 V1, GEN1 V1 etc.) müssen nicht ersetzt werden.
WICHTIG: Fahrzeughalter sollten mit dem Fahrzeugverkäufer vertraglich regeln, wer für die Kosten des Austausch aufkommen muss!
2. Grenzüberschreitender Verkehr
- Fahrzeuge mit einem Fahrtschreiber GEN2 V1 müssen bis am 19.08.2025 mit einem Fahrtschreiber GEN2 V2 nachgerüstet werden.
- Fahrzeuge mit einem noch älteren Fahrtschreiber (z. B. analoger Fahrtschreiber) müssen bis am 01.01.2025 mit einem Fahrtschreiber GEN2 V2 nachgerüstet werden.
Weitere Informationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) unter LINK 1 und LINK 2