Recht

Intelligenter Fahrtschreiber der neusten Generation ab 21.08.2023 Pflicht

Veröffentlicht am 13.06.2023 | Aktualisiert am 19.03.2024 | von Fabian Schmid

Ab 21.08.2023 müssen Lastwagen und Reisecars bei der 1. Inverkehrssetzung obligatorisch mit dem neusten, intelligenten Fahrtschreiber (sog. GEN2 V2 = Generation 2, Version 2) ausgerüstet werden. Das hat der Bundesrat Anfang Juni 2023 beschlossen. Zwischen Binnenverkehr und grenzüberschreitendem Verkehr gilt es einige Besonderheiten zu beachten:

1. Binnenverkehr

  • Bis 31.05.2024 dürfen Fahrzeug, die ausschliesslich im Binnenverkehr eingesetzt werden, noch mit dem bisherigen Fahrtschreiber (sog. GEN2 V1) zugelassen werden.
  • Allerdings müssen alle Fahrtschreiber GEN2 V1, die ab dem 21.08.2023 zugelassen wurden, bis zur ersten Nachprüfung – spätestens also nach 24 Monaten – ersetzt werden durch einen Fahrtschreiber GEN2 V2.
  • Alle vor dem 21.08.2023 zugelassenen Fahrtschreiber (GEN2 V1, GEN1 V1 etc.) müssen nicht ersetzt werden.

WICHTIG: Fahrzeughalter sollten mit dem Fahrzeugverkäufer vertraglich regeln, wer für die Kosten des Austausch aufkommen muss!

 

2. Grenzüberschreitender Verkehr

  • Fahrzeuge mit einem Fahrtschreiber GEN2 V1 müssen bis am 19.08.2025 mit einem Fahrtschreiber GEN2 V2 nachgerüstet werden.
  • Fahrzeuge mit einem noch älteren Fahrtschreiber (z. B. analoger Fahrtschreiber) müssen bis am 01.01.2025 mit einem Fahrtschreiber GEN2 V2 nachgerüstet werden.

 

Weitere Informationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) unter LINK 1 und LINK 2