Fiskalabgaben

Chancengleichheit für alle Transportunternehmen

Veröffentlicht am 18.10.2023 | Aktualisiert am 06.12.2023 | von André Kirchhofer

Im Auftrag des Bundesrats befasst sich das Bundesamt für Verkehr BAV seit 2020 intensiv mit einer Neugestaltung der LSVA. Angestrebt wird eine Kategorisierung nach CO2-Zielwerten statt wie bisher nach Emissionsklassen (EURO-Normen). Aufgrund klarer Vorgaben im Landverkehrsabkommen mit der EU dürfte eine komplette Systemumstellung bis auf Weiteres jedoch nicht möglich sein; realistisch ist nur eine «kleine Reform», d.h. die Ausweitung der LSVA auf Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. Die ASTAG hat sich mit einem eigenen Vorschlag in die Diskussion eingebracht. Empfohlen werden ein Rabattsystem und eine Anschubfinanzierung für Fahrzeuge, die CO2-frei unterwegs sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Transportunternehmen, unabhängig von der Grösse, die Chance haben, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren und für «Green Logistics» fit zu machen.

LSVA

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Bund laufen Arbeiten für eine Neugestaltung der LSVA ab ca. 2030.
  • Im Zentrum steht eine Integration von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb.
  • Die ASTAG befürwortet ein Rabattsystem und eine Anschubfinanzierung.
  • Damit sollen alle Transportunternehmen gleich behandelt werden.
Ausgangslage

Die Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA, die der Bund plant, ist für die Zukunft des Schweizer Strassentransports von zentraler Bedeutung. An der Diskussion über mögliche Varianten hat sich die ASTAG mit einem eigenen Lösungsvorschlag beteiligt. Ausgangspunkt sind offizielle Statistiken und Prognosen des Bundes, vor allem die Verkehrsperspektiven 2050 des Bundesamts für Raumentwicklung ARE. Daraus geht hervor, dass die LSVA-Erträge in den nächsten Jahrzehnten zur Hauptsache durch ein Wachstum der Transportleistungen auf der Strasse bedingt sind. Bund und Kantonen werden auf jeden Fall weiterhin LSVA-Gelder im Umfang von 1,7 Mia. CHF erhalten. Darüber hinaus stehen weitere Mittel für andere, d.h. neue Verwendungszwecke zur Verfügung.

Die Zielsetzungen der LSVA können deshalb weitergeführt werden. Die ASTAG bekennt sich zur Verlagerungswirkung, zur Finanzierung der Bahninfrastruktur, zum Prinzip der Kosten-deckung und zur Schaffung von Anreizen zur Flottenerneuerung, d.h. zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs.

Hauptproblem ist, dass die Vorgaben zur LSVA im Landverkehrsabkommen LVA mit der EU detailliert geregelt sind. Aufgrund europapolitischer Einflüsse sind Neuverhandlungen auf absehbare Zeit weder wahrscheinlich noch opportun. Für die «Weiterentwicklung» wird damit der Handlungsspielraum sehr eingeschränkt.

Unsere Beurteilung

Der Auftrag der ASTAG ist es, konsequent die Interessen des Strassentransportgewerbes mit Lastwagen, Reisebussen und Taxis zu vertreten. Das Ziel sind Rahmenbedingungen, die es der Branche erlauben, die Versorgung und Entsorgung in der Schweiz wirtschaftlich, effizient, sicher und möglichst umweltverträglich zu gewährleisten. Bei der Weiterentwicklung der LSVA gilt es daher, nebst den übergeordneten, gesetzlich vorgegebenen Zielsetzungen, die Reform so zu gestalten, dass die betriebswirtschaftlichen Folgen für die Fahrzeughalter beherrschbar bleiben. 

Unsere Haltung

Vor diesem Hintergrund orientiert sich die ASTAG bei ihrem Lösungsvorschlag zur Zukunft der LSVA an folgenden Leitlinien:

1. Beibehaltung des bestehenden Landverkehrsabkommens zwischen CH / EU

  • Verzicht auf grundsätzliche Änderungen des Vertragstexts
  • falls nötig: Anpassung der Anhänge

2. Beibehaltung der bisherigen Tarifobergrenzen, Verzicht auf generelle Erhöhungen

  • Gewährleistung einer Planungs- bzw. Investitionssicherheit von 7 Jahren
  • Laufdauer ab Zeitpunkt der Inverkehrsetzung des Fahrzeugs
  • Anwendung bei Integration von alternativen Antrieben
  • Umsetzung bei jeder «Abklassierung»

3. technologieneutrale LSVA-Integration von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb

  • 202x–2030: Systemwechsel weg von «Befreiung» hin zu «Reduktion» der Tarife
  • 2031–2040: durchschnittliche Ermässigung von 50 Prozent
  • 2041–2050: durchschnittliche Ermässigung von 25 Prozent

4. Schaffung einer Anschubfinanzierung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb ab 2031

  • 2031–2050: Übernahme von 80 Prozent der Preisdifferenz zu Diesel-LKW
  • degressive Entwicklung der Beiträge (abnehmende Preisdifferenz)
  • Modell in Deutschland als Vorbild

4. Bestandesgarantie von 1,7 Mia. Franken an LSVA-Erträgen für Bund und Kantone

5. Verwendungen von LSVA-Mehrerträgen für einen «Dekarbonisierungsfonds»:

  • Rückerstattungen an Fahrzeughalter zwecks Anschubfinanzierung
  • Finanzierung von Projekten des Schienengüterverkehrs (z.B. automatische Kupplung)