TIR / Zolldokumente

e-CMR: Frachtdokumente papierlos machen

Veröffentlicht am 25.02.2022 | Aktualisiert am 22.11.2023 | von Franziska Meyer

Die Regeln für die internationale Beförderung von Gütern werden durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Beförderung von Gütern, bekannt als CMR (Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route), geregelt.

Finger drueckt auf digitale Taste und bestaetigt Auswahl

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Transportprozesse werden laufend digitalisiert.
  • Die EU verlangt ab Ende 2026 den elektronischen Frachtbrief (e-CMR). In verschiedenen Staaten laufen Projekte für eine Umsetzung des e-CMRs in der Praxis.
  • Die ASTAG wird zusammen mit den Schweizer Behörden und der Transportbranche eine digitale Lösung anstreben.

Grundlage von elektronischen CMR-Frachtbriefen («E-CMR») ist ein sogenanntes E-CMR-Protokoll. Es muss von den Ländern unterzeichnet werden, in denen E-CMR zugelassen werden soll. Stand heute handelt es sich um folgende Staaten:  Belarus, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Iran, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Moldawien, Oman, Polen, Portugal, Russland, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Türkei, Ukraine, Usbekistan und das Vereinigte Königreich.

Im November 2019 gab die Europäische Kommission bekannt, dass die Anerkennung des digitalen Frachtbriefs als rechtlich geltende Alternative zur Papierversion in allen EU-Mitgliedstaaten zukünftig vorgeschrieben soll. Das bedeutet, dass auch Länder, die das E-CMR-Protokoll bisher noch nicht ratifiziert haben, den digitalen Frachtbrief dann offiziell anerkennen und als Alternative zum gedruckten Frachtbrief zulassen müssen. Voraussichtlich soll diese Regelung jedoch erst 2026 in Kraft treten. Insofern ist die Anwendung von E-CMR in der EU in der Praxis noch nicht sehr weit verbreitet.

Stand heute wird von EU-Behörden, Fachzeitschriften und sogar Transportunternehmern, die Erfahrung mit E-CMR haben, empfohlen, zusätzlich einen gedruckten Frachtbrief mitzuführen, um Probleme bei (Grenz-) Kontrollen zu vermeiden, dies insbesondere, wenn Transporte durch ein Land führen (Transit), welches das E-CMR-Protokoll noch nicht ratifiziert hat. Sollte der Abhol- oder Lieferort in einem nicht-ratifizierten Land liegen, ist ein gedruckter Frachtbrief sogar zwingend notwendig.

Bei einer aktuellen Umfrage bei ausgewählten Schweizer Transportunternehmen hat sich herausgestellt, dass der e-CMR-Frachtbrief noch nicht verwendet wird. Ein Interesse an einer Verwendung ist da.

Folgende Problemstellen sind noch vorhanden:

Problemstelle 1: Zur Umsetzung von E-CMR sind digitale Tools notwendig, ein Beispiel ist hier:

Lösung deutscher Anbieter 

Somit müsste ein interessiertes Unternehmen zuerst einmal die entsprechende Software anschaffen. 

Problemstelle 2: Es gibt noch keine IT-Standardlösung.

Lösung: Portal TransFollow (von IRU unterstützt)

Problemstelle 3: Der e-CMR-Frachtbrief kann nur in Länder, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, benutzt werden. Eventuelle fehlt noch die Akzeptanz bei Behörden und Kunden (Kontrollierbarkeit).

Ausblick: 

Die Europäische Union möchte bis Ende 2026 den elektronischen Frachtbrief obligatorisch machen. In der Schweiz gibt es ebenfalls Bestrebungen, Geschäftsbeziehungen im Transportbereich zu digitalisieren (z.B. Projekt DaziT des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG).

 

Weitere Informationen

CMR-Konvention (Formularnummer: 0.741.611)

IRU: Informationen zum e-CMR (englisch)

Weiterer Link

Vertrieb CMR-Frachtbriefe durch die ASTAG: ASTAG-Webshop