Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
F
Maximale Abmessungen und Gewichte
Höhe
4 m
Breite:
2,55 Meter
Länge:
Reisebus mit 2 Achsen – 13,50 Meter
Reisebus mit 3 Achsen – 15,50 Meter
Gelenkbus und Gespanne – 18,75 Meter
Gesamtgewicht:
Reisebus mit 2 Achsen – 19,00 Tonnen
Reisebus mit 3 Achsen – 26,00 Tonnen
Gelenkfahrzeuge - 32,00 Tonnen
Keine Toleranz bei Gewichts- und Längenüberschreitungen.
Höchstgeschwindigkeiten
Innerhalb geschlossener Ortschaften – 50 km/h
Weitere Höchstgeschwindigkeiten (ausserhalb geschlossener Ortschaften):
Gesamtgewicht und Fahrzeugart | Autobahnen | Vierspurige Strassen | Sonstige Strassen |
Reisebus | 100 km/h | 90 km/h | 80 km/h |
Reisebus mit Anhänger | 90 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Anschnallpflicht | In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Fahrgäste. | |
Fahrverbot von Kindergruppen | Jährlich gilt an einem oder zwei verkehrsreichen Samstagen im Juli/August ein Fahrverbot für Gruppen von Kindern und Jugendlichen. | |
Feuerlöscher | Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen mit mindestens 1 Feuerlöscher ausgestattet sein | |
Promillegrenze | Für Strassentransportfachleute: 0,2 Promille | |
Skikoffer/Anhänger | Skikoffer sind zulässig, wenn insgesamt (Bus inkl. Skikoffer) die Höchstlänge von 13,50 m bei 2-Achsern und 15,00 m bei 3-Achsern nicht überschritten wird. Anhänger sind zulässig, wenn Bus und Anhänger insgesamt die Länge von 18,75 nicht überschreiten. Bei herausragender Ladung Kennzeichnung mit rot-weissem Warnschild. | |
Toter Winkel - Kennzeichnungspflicht | Toter Winkel - Kennzeichnungspflicht | |
Treibstofffreimenge | 200 Liter für Drittstaaten | |
Grüne Versicherungskarte | empfehlenswert | |
Warnweste | Mitführen und Anlegen von reflektierenden Warnwesten nach DIN 471 ist vorgeschrieben | |
Winterausrüstung | Winterreifen- und Schneekettenmitführpflicht |
Lizenz | Alle Verkehrsformen, ausser nicht gewerbsmässige Fahrten, Fahrten mit Fahrzeugen, zugelassen auf 9 Personen inkl. Lenker. |
Fahrtenblatt für Drittstaaten (ASOR-Fahrtenblatt) | Für genehmigungsfreien, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Drittstaaten. Bezug über die ASTAG : Bestellformular |
Fahrtenblatt für die Europäische Union (EU-Fahrtenblatt) | Für genehmigungsfreien, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit EU-Staaten. Bezug über Bundesamt für Verkehr: Bestellformular |
Genehmigungen | Linienverkehr (EU oder Drittstaaten) - Antrag an Bundesamt für Verkehr: Informationen |
Konzessionen | Regelmässige Personenbeförderung - Gesuch für Konzessionen oder eidg. Bewilligungen an Bundesamt für Verkehr - Informationen |
Mindestlohn (Loi Macron) | Frankreich: Mindestlohn- und Entsenderegelung (Merkblatt, Adressen) |
A1-Bescheinigung | A1-Bescheinigung (Merkblatt/Anleitung/Kontakt) |
Mautgebühren Elektronische Bezahlung (TIS PL) über Servicekarten oder direkt über die französischen Autobahngesellschaften | www.autoroutes.fr |
Tunnelgebühren | Eurotunnel (französisch/englisch) |
Befahren Innenstädte | www.crit-air.fr/de |
Umweltplaketten | www.certificat-air.gouv.fr/de |
Umweltzonen | www.urbanaccessregulations.eu |
andere Informationen | ASTAG - ausgewählte Länderinformationen |
Informationen: Fahrverbote, Strassenzustand, Ausweichrouten | www.bison-fute-equipement.gouv.fr |
Kontakt Botschaft | Französische Botschaft in der Schweiz |
Kontakt französischer Reisebusverband (Fédération nationale des transports de voyageurs FNTV) | www.fntv.fr |