Länderkennzeichen

F

Technische Vorschriften

Maximale Abmessungen und Gewichte

Höhe

4 m

 

Breite:

2,55 Meter

 

Länge:

Reisebus mit 2 Achsen – 13,50 Meter

Reisebus mit 3 Achsen – 15,50 Meter

Gelenkbus und Gespanne – 18,75 Meter

 

Gesamtgewicht:

Reisebus mit 2 Achsen – 19,00 Tonnen

Reisebus mit 3 Achsen – 26,00 Tonnen

Gelenkfahrzeuge -  32,00 Tonnen

Keine Toleranz bei Gewichts- und Längenüberschreitungen.

Verkehrsvorschriften

Höchstgeschwindigkeiten

Innerhalb geschlossener Ortschaften – 50 km/h

Weitere Höchstgeschwindigkeiten (ausserhalb geschlossener Ortschaften):

Gesamtgewicht und Fahrzeugart

AutobahnenVierspurige StrassenSonstige Strassen

Reisebus 

100 km/h90 km/h80 km/h

Reisebus mit Anhänger

90 km/h80 km/h80 km/h
Sonstiges
AnschnallpflichtIn Bussen mit Sicherheitsgurten besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Fahrgäste.
Fahrverbot von KindergruppenJährlich gilt an einem oder zwei verkehrsreichen Samstagen im Juli/August ein Fahrverbot für Gruppen von Kindern und Jugendlichen.
FeuerlöscherFahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen mit mindestens 1 Feuerlöscher ausgestattet sein
PromillegrenzeFür Strassentransportfachleute: 0,2 Promille
Skikoffer/AnhängerSkikoffer sind zulässig, wenn insgesamt (Bus inkl. Skikoffer) die Höchstlänge von 13,50 m bei 2-Achsern und 15,00 m bei 3-Achsern nicht überschritten wird. Anhänger sind zulässig, wenn Bus und Anhänger insgesamt die Länge von 18,75 nicht überschreiten. Bei herausragender Ladung Kennzeichnung mit rot-weissem Warnschild. 
Toter Winkel - Kennzeichnungspflicht Toter Winkel - Kennzeichnungspflicht
Treibstofffreimenge200 Liter für Drittstaaten
Grüne Versicherungskarteempfehlenswert
WarnwesteMitführen und Anlegen von reflektierenden Warnwesten nach DIN 471 ist vorgeschrieben
WinterausrüstungWinterreifen- und Schneekettenmitführpflicht
Bewilligungsvorschriften
Lizenz

Alle Verkehrsformen, ausser nicht gewerbsmässige Fahrten, Fahrten mit Fahrzeugen, zugelassen auf 9 Personen inkl. Lenker.

Fahrtenblatt für Drittstaaten (ASOR-Fahrtenblatt)Für genehmigungsfreien, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Drittstaaten. Bezug über die ASTAG : Bestellformular

Fahrtenblatt für die Europäische Union (EU-Fahrtenblatt)

Für genehmigungsfreien, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit EU-Staaten. Bezug über Bundesamt für Verkehr: Bestellformular

Genehmigungen

Linienverkehr (EU oder Drittstaaten) - Antrag an Bundesamt für Verkehr: Informationen

KonzessionenRegelmässige Personenbeförderung - Gesuch für Konzessionen oder eidg. Bewilligungen an Bundesamt für Verkehr - Informationen
Entsende- und Mindestlohnvorschriften

Mindestlohn (Loi Macron)

Frankreich: Mindestlohn- und Entsenderegelung (Merkblatt, Adressen)

A1-Bescheinigung

A1-Bescheinigung (Merkblatt/Anleitung/Kontakt)

Steuern und Abgaben

Mautgebühren

Elektronische Bezahlung (TIS PL) über Servicekarten oder direkt über die französischen Autobahngesellschaften

www.autoroutes.fr
Tunnelgebühren

Fréjus-Tunnel

Mont Blanc Tunnel

Eurotunnel (französisch/englisch)

 

Umweltzonen / Einfahrt
Befahren Innenstädtewww.crit-air.fr/de
Umweltplakettenwww.certificat-air.gouv.fr/de
Umweltzonen www.urbanaccessregulations.eu 
andere InformationenASTAG - ausgewählte Länderinformationen
Allgemeine Informationen
Informationen: Fahrverbote, Strassenzustand, Ausweichroutenwww.bison-fute-equipement.gouv.fr

Kontakt Botschaft

Französische Botschaft in der Schweiz

Kontakt französischer Reisebusverband (Fédération nationale des transports de voyageurs FNTV)

www.fntv.fr