Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
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Maximale Abmessungen und Gewichte
Höhe
4 m
Breite
2,55 Meter
Länge
Reisebus mit 2 Achsen – 13.50 Meter
Reisebus mit 3 Achsen– 15.00 Meter
Gelenkbus und Gespanne – 18,75 Meter
Gesamtgewicht
Reisebus mit 2 Achsen – 19.00 Tonnen
Reisebus mit 3 Achsen – 26.00 Tonnen
Gelenkfahrzeuge – 32.00 Tonnen
Keine Toleranz bei Gewichts- und Längenüberschreitungen.
Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb geschlossener Ortschaften – 50 km/h
Weitere Höchstgeschwindigkeiten:
Gesamtgewicht und Fahrzeugart
| Autobahnen | Vierspurige Strassen | Sonstige Strassen |
Reisebus | 100 km/h | 90 km/h | 80 km/h |
Reisebus mit Anhänger | 90 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Anschnallpflicht | In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Fahrgäste. |
Fahrverbot von Kindergruppen | Jährlich gilt an zwei verkehrsreichen Samstagen im Juli/August ein Fahrverbot für Gruppen von Kindern und Jugendlichen. |
Feuerlöscher | Fahrzeuge über 7,5 to müssen mit mindestens 1 Feuerlöscher ausgestattet sein |
Grüne Versicherungskarte | Empfehlenswert |
Kennzeichnungspflicht toter Winkel | |
Promillegrenze | Für Strassentransportfachleute: 0,2 Promille |
Skikoffer/Anhänger | Skikoffer sind zulässig, wenn insgesamt (Bus inkl. Skikoffer) die Höchstlänge von 13,50 m bei 2-Achsern und 15,00 m bei 3-Achsern nicht überschritten wird. Anhänger sind zulässig, wenn Bus und Anhänger insgesamt die Länge von 18.75 nicht überschreiten. Bei herausragender Ladung Kennzeichnung mit rot-weissem Warnschild. |
Treibstofffreimenge | 200 l für Drittstaaten |
Warnweste | Mitführen und Anlegen von reklektierenden Warnwesten nach DIN 471 ist vorgeschrieben |
Winterausrüstung | In den Winterperioden vom 01. November bis 31. März gilt: leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile müssen entweder mit abnehmbaren Metall- oder Textilschneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern oder mit vier Winterreifen ausgestattet sein. Für Reisebusse und Omnibusse gelten die gleichen Pflichten wie für die oben genannten Fahrzeuge, wobei die Wahl zwischen Ketten oder Winterreifen besteht. ASTAG: Winterreifen- und Schneekettenmitführpflicht in Europa |
Lizenz | Alle Verkehrsformen, ausser nicht gewerbsmässige Fahrten, Fahrten mit Fahrzeugen, zugelassen auf 9 Personen inkl. Lenker |
EU-Fahrtenblatt | Für genehmigungsfreien, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit EU-Staaten; Bezug über Bundesamt für Verkehr: Bestellformular |
Genehmigung | Linienverkehr; Antrag an Bundesamt für Verkehr: Antragsformular (Antragsunterlagen EU + Drittstaaten) |
Konzessionen | Regelmässige Personenbeförderung; Gesuch um Konzession oder eidg. Bewilligung: Konzessionen - BAV |
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Befahren Innenstädte / Umweltplaketten |
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