Länderkennzeichen

F

Technische Vorschriften

Maximale Abmessungen und Gewichte

Höhe

4 m

 

Breite

2,55 Meter

 

Länge

Reisebus mit 2 Achsen – 13.50 Meter

Reisebus mit 3 Achsen– 15.00 Meter

Gelenkbus und Gespanne – 18,75 Meter

 

Gesamtgewicht

Reisebus mit 2 Achsen – 19.00 Tonnen

Reisebus mit 3 Achsen – 26.00 Tonnen

Gelenkfahrzeuge – 32.00 Tonnen

 

Keine Toleranz bei Gewichts- und Längenüberschreitungen.

Verkehrsvorschriften

Höchstgeschwindigkeit

Innerhalb geschlossener Ortschaften – 50 km/h

Weitere Höchstgeschwindigkeiten: 

Gesamtgewicht und Fahrzeugart

 

Autobahnen 

Vierspurige Strassen 

Sonstige Strassen 

Reisebus 

100 km/h 

90 km/h 

80 km/h 

Reisebus mit Anhänger 

90 km/h 

80 km/h 

80 km/h 

Sonstiges

Anschnallpflicht 

 In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Fahrgäste. 

Fahrverbot von Kindergruppen 

 Jährlich gilt an zwei verkehrsreichen Samstagen im Juli/August ein Fahrverbot für Gruppen von Kindern und Jugendlichen. 

Feuerlöscher 

 Fahrzeuge über 7,5 to müssen mit mindestens 1 Feuerlöscher ausgestattet sein 

Grüne Versicherungskarte 

 Empfehlenswert 

Kennzeichnungspflicht toter Winkel 

 Toter Winkel - Kennzeichnungspflicht 

Promillegrenze 

 Für Strassentransportfachleute: 0,2 Promille 

Skikoffer/Anhänger 

 Skikoffer sind zulässig, wenn insgesamt (Bus inkl. Skikoffer) die Höchstlänge von 13,50 m bei 2-Achsern und 15,00 m bei 3-Achsern nicht überschritten wird. Anhänger sind zulässig, wenn Bus und Anhänger insgesamt die Länge von 18.75 nicht überschreiten. Bei herausragender Ladung Kennzeichnung mit rot-weissem Warnschild. 

Treibstofffreimenge 

 200 l für Drittstaaten 

Warnweste 

 Mitführen und Anlegen von reklektierenden Warnwesten nach DIN 471 ist vorgeschrieben 

Winterausrüstung 

 In den Winterperioden vom 01. November bis 31. März gilt: leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile müssen entweder mit abnehmbaren Metall- oder Textilschneeketten an mindestens zwei   Antriebsrädern oder mit vier Winterreifen ausgestattet sein. Für Reisebusse und Omnibusse gelten die gleichen Pflichten wie für die oben genannten Fahrzeuge, wobei die Wahl zwischen Ketten oder   Winterreifen besteht. 

 ASTAG: Winterreifen- und Schneekettenmitführpflicht in Europa 

Bewilligungsvorschriften

Lizenz 

Alle Verkehrsformen, ausser nicht gewerbsmässige Fahrten, Fahrten mit Fahrzeugen, zugelassen auf 9 Personen inkl. Lenker 

EU-Fahrtenblatt 

Für genehmigungsfreien, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit EU-Staaten; Bezug über Bundesamt für Verkehr: Bestellformular 

Genehmigung 

Linienverkehr; Antrag an Bundesamt für Verkehr: Antragsformular (Antragsunterlagen EU + Drittstaaten) 

Konzessionen 

Regelmässige Personenbeförderung; Gesuch um Konzession oder eidg. Bewilligung: Konzessionen - BAV 

Entsende- und Mindestlohnvorschriften
 

Mindestlohn (Milog) 

Frankreich: Mindestlohn- und Entsenderegelung | ASTAG (Merkblatt, Adressen) 

A1-Bescheinigung 

A1-Bescheinigung | ASTAG (Merkblatt/Anleitung) 

 
Steuern und Abgaben
 

Mautgebühren 

Elektronische Bezahlung (TIS PL) über Servicekarten oder französische Autobahngesellschaften  

www.autoroutes.fr  

 

Tunnelgebühren 

Fréjus-Tunnel 

Mont Blanc Tunnel 

Eurotunnel (französisch/englisch) 

 

 

Umweltzonen / Einfahrt

Befahren Innenstädte /  

Umweltplaketten 

www.urbanaccessregulations.eu  

www.crit-air.fr/de  

www.certificat-air.gouv.fr/de  

Allgemeine Informationen
 

Informationen: Fahrverbote, Strassenzustand, Ausweichrouten 

www.bison-fute-equipement.gouv.fr  

Botschaft 

Französische Botschaft in der Schweiz  

Französischer Carverband 

Fédération Nationale des Transports de Voyageurs - FNTV