Die Stimmbevölkerung der Schweiz hat sich im Jahr 1998 für die Einführung einer Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entschieden. Die LSVA wurde per 1. Januar 2001 eingeführt, das Strassentransportgewerbe liefert dem Bund jährlich rund 1,5 Milliarden Franken ab.
Nachfolgendes Beispiel illustriert die LSVA-Kosten anhand einer einfachen Warenlieferung.
Der Transportunternehmer kann diese staatlichen Kosten nicht selber tragen und
muss sie dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Dadurch verteuern sich automatisch
die Verkaufspreise der transportierten Backwaren.
Nicht eingerechnet in diesem Beispiel sind die LSVA-Kosten der so genannten
vorgelagerten Transporte zwecks Herstellung der Backwaren
(also die Transporte von Mehl, Milch, Hefe, diverse Zutaten usw.)
Dank dem interaktiven LSVA-Rechner, welchen wir zur Verfügung stellen, können Sie den Betrag auch selber berechnen. |
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.
Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die: