Betriebswirtschaft

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 01.07.2021

Veröffentlicht am 08.06.2021 | Aktualisiert am 15.11.2023 | von Stefanie Katic

Die Stimmbevölkerung der Schweiz hat sich im Jahr 1998 für die Einführung einer Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entschieden. Die LSVA wurde per 1. Januar 2001 eingeführt, das Strassentransportgewerbe liefert dem Bund jährlich rund 1,5 Milliarden Franken ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA ist ein wesentlicher Kostenfaktor für Unternehmen im Strassentransport, der je nach Fahrzeugtyp und Gewicht variiert. 
  • Die ASTAG stellt einen LSVA-Rechner zur Verfügung, damit schnell und unkompliziert die LSVA-Kosten für beispielsweise eine Transportstrecke berechnet werden können. 
  • Der Rechner ist individuell und unverbindlich einzusetzen. 

Nachfolgendes Beispiel illustriert die LSVA-Kosten anhand einer einfachen Warenlieferung. Der Transportunternehmer kann diese staatlichen Kosten nicht selber tragen und muss sie dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Dadurch verteuern sich automatisch die Verkaufspreise der transportierten Backwaren.

Nicht eingerechnet in diesem Beispiel sind die LSVA-Kosten der sogenannten vorgelagerten Transporte zwecks Herstellung der Backwaren (also die Transporte von Mehl, Milch, Hefe, diverse Zutaten usw.).

 

LSVA - Rechner

Abgabekategorie
Eurokategorie
Tarif in Rp.
Kilometer
Tonnen
LSVA
I
Euro 0 bis 5
3.10
CHF 0.00
II
CHF 0.00
III
Euro 6
2.28
CHF 0.00

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.

Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die:

  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
  • dem Gütertransport dienen und
  • im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahrem

www.lsva.ch