TIR / Zolldokumente

TIR: Grundlagen und Dokumente

Veröffentlicht am 14.09.2016 | Aktualisiert am 02.04.2024 | von Franziska Meyer

Das TIR-Verfahren ermöglicht die grenzüberschreitende Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung ohne Entrichtung von Zöllen und anderen Abgaben, die üblicherweise im grenzüberschreitenden Verkehr fällig werden.

TIR

Das Wichtigste in Kürze

  • Das TIR-Transitverfahren (Transports Internationaux Routiers) bietet die Möglichkeit, unverzollte Waren durch mehrere Staaten zu befördern. Das Verfahren wird vor allem mit osteuropäischen Ländern angewendet, die nicht am gemeinsamen Versandverfahren (gVV) angeschlossen sind (z. B. Moldawien, Ukraine, z.Z. nicht Russland/Weissrussland).
  • Die ASTAG ist der Abgabeverband in der Schweiz. Für den Zugang zum TIR-System muss der Transportunternehmen einen Zulassungsprozess durchlaufen und verschiedene Anforderungen erfüllen.

Das TIR-Verfahren

Das erste TIR-Übereinkommen aus dem Jahre 1959 wurde aufgrund vieler Erneuerungen überarbeitet und 1975 durch das bestehende TIR-Abkommen 11 ersetzt. Es ist bis heute das einzige weltweit gültige Transit-Zollverfahren. In den EU-/EFTA-Staaten wird anstelle des TIR das gemeinsame Versandverfahren (gVV) angewendet.

Das Kernstück und wichtigste Element des TIR-Verfahrens ist das Carnet TIR – das in diesem Zollverfahren einzige Kontrolldokument. Heute wird das TIR-Verfahren in mehr als 60 Ländern angewendet.

Das Abkommen gilt für Warentransporte, bei denen sowohl Be- als auch Entladeort in einem Mitgliedstaat des TIR-Übereinkommens liegt. Zudem müssen die zum Transport benötigten Fahrzeuge, Lastzüge, Behälter etc. den TIR-Anforderungen entsprechen und somit von den zuständigen Zollbehörden zugelassen sein. Sollte es sich um einen kombinierten Gütertransport handeln, so findet das TIR-Verfahren ebenfalls Anwendung auf die Bahn- oder Schiffsstrecke, solange ein Teil des Beförderungsvorgangs auf der Strasse stattfindet. Verwaltet wird dieses Transit-Zollverfahren durch die in Genf ansässige Internationale Strassentransportunion (IRU), durch die nationalen Mitgliedsverbände sowie durch das ebenfalls in Genf ansässige TIR-Sekretariat der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Die Abgabe der Dokumente erfolgt in der Schweiz über den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG.

Zweck und Grundzüge des TIR-Verfahrens

Ziel des Abkommens ist es, den internationalen Güterverkehr unter Zollverschluss in grösstmöglichem Ausmass zu erleichtern und den Transitstaaten trotzdem die erforderliche Zollsicherheit und Abgabebürgschaft zu gewährleisten. Dabei sollen beide Seiten, nämlich sowohl die nationalen Zollbehörden wie auch die international tätigen Transportunternehmen, von diesem Verfahren profitieren. Dies ist jedoch nur durch eine Vereinfachung und Harmonisierung der Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr und insbesondere an den Grenzen zu erreichen. 

Die Waren werden von einer Abgangsstelle in einem Land zu einer Bestimmungsstelle in einem anderen Land mit einem international vereinbarten Zolltransitdokument, dem Carnet TIR, das zugleich eine finanzielle Sicherheit für die Zahlung der ausgesetzten Zölle und Steuern darstellt, befördert.

Internationale Bürgschaft

Zölle und andere Abgaben müssen während der gesamten Beförderung durch eine international gültige Bürgschaft gedeckt sein. Um die anfallenden Zollgebühren auch dann zu garantieren, wenn der betroffene Transportunternehmer wider Erwarten nicht haften kann, besteht ein internationales Bürgschaftssystem. In jedem Staat bürgt ein von den Zollbehörden anerkannter Verband für alle von ihm zugelassenen TIR-Transporte. In der Schweiz ist das die ASTAG. Im Falle einer Unregelmässigkeit, d.h., wenn ein Transportunternehmer die geschuldeten Sicherheiten und Leistungen nicht erbringen kann, können sich die Zollbehörden an den entsprechenden nationalen Verband wenden. Alle diese Verbände bilden zusammen eine internationale Bürgschaftskette, welche ebenfalls von der IRU in Genf organisiert und verwaltet wird. Sie legt auch die Höhe der Bürgschaftsbeträge für jedes Land fest: Für die Schweiz bzw. die ASTAG beträgt dieser Betrag zur Zeit CHF 100'000 pro Carnet.

Anforderungen

Wenn ein Transportunternehmer für Warentransporte nach Drittländern (also ausserhalb der EU und EFTA) möglichst einfach und unkompliziert alle Zollformalitäten erledigen möchte, wendet er sich an die ASTAG, um ein Carnet TIR zu beantragen. Dafür muss der Transportunternehmer gewisse Anforderungen erfüllen.