TIR / Zolldokumente

CEMT-Bewilligungen: Abgabekriterien 2024

Veröffentlicht am 24.08.2021 | Aktualisiert am 30.04.2024 | von Franziska Meyer

Für das Jahr 2024 werden für die schweizerischen Transportunternehmen CEMT-Genehmigungen für «Euro V sicher» und «EURO VI sicher» Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die alljährlich von dem «International Transport Forum» (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports) dem schweizerischen Transportgewerbe zur Verfügung gestellten Genehmigungen für den multilateralen Strassengüterverkehr berechtigen ihren Inhaber, mit unternehmenseigenen Fahrzeugen internationale Beförderungen für Dritte zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten auszuführen.
  • Die CEMT-Genehmigung berechtigt nicht zu Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat. Sie berechtigen auch nicht zu Beförderungen zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-Mitgliedstaat.
  • Die ASTAG erarbeitet zusammen mit dem BAV jeweils die Abgabekriterien für Schweizer Transportunternehmen.

Die jährlich von der «Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT)» dem schweizerischen Transportgewerbe zur Verfügung gestellten Genehmigungen für den multilateralen Strassengüterverkehr berechtigen ihren Inhaber, mit firmeneigenen Fahrzeugen internationale Beförderungen für Dritte zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten auszuführen.

Mit den CEMT-Genehmigungen können ausserhalb des Niederlassungsstaates nur drei Beförderungen ausgeführt werden. Beispiel: Ein schweizerisches Transportunternehmen will eine Fahrt nach Russland durchführen. Danach sind drei Fahrten zwischen anderen CEMT-Mitgliedstaaten möglich; die vierte Fahrt muss wieder die Schweiz zum Ziel haben. Diese Regelung bleibt für das Jahr 2024 bestehen. 

Die Zuteilung der CEMT-Genehmigungen erfolgt aufgrund der nachstehenden, in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) erarbeiteten Abgabekriterien.