TIR / Zolldokumente

ASOR-Fahrtenheft: Personentransporte in Nicht-EU-Staaten

Veröffentlicht am 01.01.2021 | Aktualisiert am 15.05.2024 | von Franziska Meyer

Zur Durchführung von gewerblichen Gelegenheitsfahrten in Länder, die nicht zur europäischen Union (EU) gehörden (z.B. Grossbritannien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland) wird für den Personenverkehr ein sogenanntes ASOR-Fahrtenheft benötigt.

20007

Das Wichtigste in Kürze

  • Das grüne ASOR-Fahrtenblatt wird für den gelegentlichen grenzüberschreitenden Personentransport verwendet und zwar in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, also etwa Serbien, Kosovo, Türkei, Russland und neu Grossbritannien.
  • Das ASOR-Fahrtenheft beinhaltet auch eine Personenliste (im Gegensatz zum EU-Fahrtenheft).
  • Die Bestellung erfolgt schriftlich (Mail oder ASTAG-Webshop) bei der ASTAG.

Für die Ausgabe der ASOR-Fahrtenhefte ist in der Schweiz die ASTAG zuständig; Bestellungen werden nur über den ASTAG-Shop oder per Mail angenommen (Nummer der Unternehmerlizenz angeben!).

Das ASOR-Fahrtenheft ist ab Abgabetag 2 Jahre gültig - siehe Verordnung zum ASOR-Abkommen (Artikel 4).

Für gewerbliche Gelegenheitsfahrten in der EU hingegen braucht es ein sogenanntes EU-Fahrtenblatt. Dieses ist in der Schweiz nur beim Bundesamt für Verkehr erhältlich.

 

Merkblatt ASOR-Fahrtenheft / Verordnung zum ASOR-Fahrtenheft
 
Bestellung ASOR-Fahrtenhefte über die ASTAG

Für die Ausgabe von ASOR-Fahrtenheften ist die ASTAG zuständig. Bestellungen werden nur in schriftlicher Form angenommen. Jeweils mit der Angabe des Reiseziels (Drittlandstaat) und der Lizenznummer (blaue Bewilligung/Unternehmerlizenz).

 
Merkblatt EU-Fahrtenblatt / Ausfüllhilfe
 
Bestellung EU-Fahrtenblätter über das Bundesamt für Verkehr (BAV)

Für die Ausgabe von EU-Fahrtenblättern ist das BAV zuständig. Der Bestellvorgang erfolgt neu elektronisch.