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TAGS: Digitalisierung, Zollvorschriften

WARENVERKEHRSYSTEM PASSAR, 23.05.2023 | AUTOR: Franziska Meyer

NCTS: Verzicht auf Druck des Versandbegleitdokuments ab 1. Juni 2023

Passar (NCTS Phase 5): Verzicht auf den Druck des Versandbegleitdokumentes (VBD) durch die Schweizer Zollstelle

Der Schweizer Zoll wird am 1. Juni 2023 mit der Einführung der NCTS Phase 5 starten. Die Einführung erfolgt im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen IT-Applikation Passar für den ganzen Warenverkehr. Dabei werden auch die Zollprozesse bei der Grenzzollstelle kontinuierlich automatisiert und digitalisiert. Ziel ist, dass der Fahrzeuglenker den Zollübergang ohne Halt passieren kann. Praktisch bedeutet dies aber, dass bei der Eröffnung des Versandverfahrens (neu Passar) bei einer Grenzzollstelle keine Möglichkeit mehr besteht,  dem Fahrzeuglenker ein gedrucktes Versandbegleitdokument mitzugeben, ohne dass dadurch der Grenzprozess wesentlich verkompliziert wird.
Der Schweizer Zoll beabsichtigt daher, ab dem 1. Juni 2023 bei der Eröffnung des Versandverfahren in Passar auf den Druck des Versandbegleitdokumentes zu verzichten.

Die von zugelassenen Versendern ausgestellten Versandbegleitdokumente sind von dieser Abweichung nicht betroffen.

Zusätzlich werden an den Zollschaltern zu diesem Thema Info-Flyer an die Chauffeure abgegeben.

Bei Fragen oder Problemen an der Grenze bitten wir um Mitteilung an: zollveranlagung@bazg.admin.ch mit Kopie an roman.schwegler@bazg.admin.ch.

Informationsblatt des BAZG an gvv-Länder

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