Ein Unternehmer besitzt die Transportlizenz und betreibt nebst zahlreichen Lastwagen auch zehn 3,5 t-Lieferwagen, die er teils im Solo-Betrieb, teils mit einem der drei einzigen, im Fuhrpark befindlichen 3,5 t-Anhänger einsetzt. Nun möchte der Unternehmer statt für jeden der zehn Lieferwagen eine beglaubigte Kopie nur deren drei Kopien beim BAV bestellen. Diese drei Kopien sollen fix auf den drei Anhängern mitgeführt werden – genauso wie der Anhänger-Fahrzeugausweis. Ist nun ein Lieferwagen mit einem beliebigen der drei Anhänger unterwegs, so hat er automatisch auch eine Kopie mit dabei. Fährt der Lieferwagen dagegen solo, so tut er dies ohne Lizenz-Kopie. Auf diese Weise würde der Unternehmer einerseits einen allerdings nur geringfügigen Betrag für die beglaubigten Kopien einsparen (Fr. 20.- pro Kopie), andererseits müsste er – und dies ist der wesentliche Vorteil! – bedeutend geringere Eigenmittel nachweisen (Fr. 6000.- pro Fahrzeug gemäss Artikel 3 der Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr; STUV). Genügen vorliegend drei Kopien bzw. wie ist die Rechtslage?
Dieser Artikel ist exklusiv für ASTAG-Mitglieder zugänglich! Sie sind bereits Mitglied? |
Möchten Sie von einer Mitgliedschaft profitieren? Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |