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TAGS: Arbeitsrecht, Sozialpartnerschaft, Vertragsrecht

ARBEITSRECHT, 02.07.2018 | AUTOR: Fabian Schmid

Pflege kranker Kinder - Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers?

Am Morgen, kurz vor Arbeitsbeginn, informiert ein Chauffeur seinen Arbeitgeber, dass er ganztags der Arbeit fernbleiben müsse. Als Grund nennt er die plötzliche Erkrankung seines zweijährigen Kindes. Dieses sei notfallmässig von der Ehefrau (Mutter) ins Spital gebracht worden, weshalb er, der Vater, zu Hause bleiben und für das zweite, vierjährige Kind sorgen müsse. Die Mutter verbringt die nachfolgenden fünf Tage dauerhaft bei ihrem Kind im Spital. Währenddessen betreut der Arbeitnehmer das ältere Kind zu Hause und bleibt der Arbeit fern. Der Arbeitgeber gewährt die freie Zeit ausdrücklich. Als der Chauffeur an den Arbeitsplatz zurückkehrt, verlangt er vom Arbeitgeber genau wie bei eigener Krankheit den vollen Ausgleich von Lohn und Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden, zumal auch arbeitsvertraglich nichts abgemacht wurde. Er wendet sich an die ASTAG und erkundigt sich nach der Rechtslage.

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