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TAGS: Lizenzpflicht, STUG

INHALTE, 22.12.2016 | AUTOR: Meyer Franziska

Prüfungssekretariat für die Zulassung als Strassentransportunternehmung im Personen- und Güterverkehr

Wer die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- oder Güterverkehr ausüben will, benötigt gemäss Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen eine Zulassungsbewilligung (nachfolgend Lizenz genannt).

Weitere Informationen:

Webseite Berufszulassung

Für eine Lizenz als Strassentransportunternehmung müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Zuverlässigkeit
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Fachliche Eignung (Fachausweis)

Für den Fachausweis muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfung wird im Auftrag des Bundesamts für Verkehr (BAV) gemeinsam vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG, dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und den Routiers Suisses durchgeführt. Die ASTAG führt das Prüfungssekretariat und ist zuständig für die Prüfungsorganisation.

Die genauen Prüfungsdaten werden frühzeitig festgelegt. Sie sind auf der Berufszulassung-Webseite zu finden. 

An der Prüfung wird das notwendige Wissen vorausgesetzt. Für die Prüfungsvorbereitung sind alle Prüfungsteilnehmerinnen/-teilnehmer selber verantwortlich. Leitlinie ist der Stoffrahmen der einzelnen Prüfungsfächer.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG führt Vorbereitungskurse in Deutsch und Italienisch durch, Les Routiers Suisses in Französisch. Eine Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig. Die aktuellen Kurstermine mit den Kostenangaben sind auch online abrufbar. 

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