Die ASTAG mit ihrer Fachgruppe TaxiSuisse nimmt mit Bedauern Kenntnis von den Aktionen in den vergangenen Tagen, bei denen Uber-Fahrer in Basel und Zürich durch Taxichauffeure an der Weiterfahrt gehindert wurden. Gewalt und Sachbeschädigungen können und dürfen in einem Rechtsstaat wie der Schweiz in keinem Falle geduldet werden und werden von Ta-xiSuisse verurteilt. Auch ist ein Kampf gegen neue Technologien nicht zielführend. Stattdessen muss die Verbesserung der eigenen Dienstleistungen und der Kundenservice dank innovativer Lösungen wie Mobilitäts-Apps angestrebt werden.
Die Vorfälle zeigen jedoch auf, wie angespannt die Situation für die Taxifahrer in den Städten ist, in welchen Uber seine Dienste anbietet. Zu einem Rechtstaat gehört es ebenfalls, dass gel-tende Gesetze eingehalten werden und Verstösse gegen jene verfolgt werden, die sich nicht an die Regeln halten. Der Fahrdienst UberPop, der offensichtlich und unbestritten gegen schwei-zerisches Recht verstösst, kann in dieser Form nicht geduldet werden. TaxiSuisse ist Verfech-ter eines Marktes mit Mitbewerber und distanziert sich mit aller Deutlichkeit vom Vorwurf, all-gemein gegen die Existenz von Konkurrenz zu sein. Jedoch müssen für alle Mitbewerber die gleichen Gesetze gelten, was leider zurzeit durch die Behörden nicht garantiert wird.
TaxiSuisse setzt sich für faire Marktbedingungen und Gleichberechtigung gegenüber allen Marktteilnehmer ein. Hierfür wird ein enger und produktiver Kontakt mir den Behörden ge-pflegt, um bei zukunftsweisenden Gesetzesänderungen wie der Revision der Arbeits- und Ru-hezeitverordnung (ARV 2) ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.