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TAGS: Gotthard, Versorgungsengpass

VERKEHRSINFRASTRUKTUR, 11.09.2023 | AUTOR: Dr. André Kirchhofer

Gotthardsperrung: Ausmass weniger schlimm – dennoch braucht es Entlastungsmassnahmen!

Im alpenquerenden Güterverkehr kann ein Fiasko offenbar abgewendet werden. Die Sperrung des Gotthard-Strassentunnels dauert glücklicherweise weniger lang als befürchtet. Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG hält es trotzdem für sinnvoll, Sofortmassnahmen zu ergreifen. Zu prüfen ist vor allem eine Lockerung des Nachtfahrverbots im Nord-Süd-Transit. Die Vorschläge wurden dem zuständigen Bundesrat Albert Rösti bereits zugestellt.

Die Situation im alpenquerenden Güterverkehr spitzt sich weiter zu. Mit der Sperrung des Strassentunnels am Gotthard, die gestern aufgrund von Schäden notwendig wurde, fällt die mit Abstand wichtigste Transitroute komplett aus – glücklicherweise jedoch nur bis Ende Woche und damit weniger lang als befürchtet. Auch auf der Schiene bleiben die Kapazitäten nach dem Unfall im NEAT-Basistunnel noch für mehrere Wochen eingeschränkt. Auf der Hauptachse durch die Schweiz kann damit nur noch ein Teil der üblichen Gütermengen bewältigt werden. Zumindest in den nächsten Tagen drohen erhebliche Schwierigkeiten. Es muss mit Umwegverkehren, Staus und Behinderungen sowie eventuell Versorgungsengpässen gerechnet werden – auch und gerade für das Tessin.

Verkehrsmanagement für mehr Kapazitäten

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ruft deshalb zu einem international koordinierten, unmittelbar wirksamen Verkehrsmanagement auf. Die betroffenen Strassentransportunternehmen werden selbstverständlich ebenfalls ihren Beitrag leisten – vor allem dank Effizienz, Planungsstärke und Flexibilität. Zusätzlich braucht es jedoch Unterstützung durch die zuständigen Behörden. Auf allen Transitrouten, die für den Schwerverkehr zugänglich sind, müssen für den Gütertransport möglichst viele Kapazitäten reserviert werden. Die ASTAG schlägt dazu die folgenden Massnahmen vor:

  • Umleitung des internationalen Transitverkehrs via Österreich / Frankreich
  • Dosierung des Transitverkehrs an den Landesgrenzen
  • Zulassung von LKW mit Anhängern auf Gotthard-Passstrasse
  • Anhebung der Gewichtslimite auf 44 Tonnen (analog Kombi-Verkehr)
  • Aufhebung des Nachtfahrverbots im alpenquerenden Verkehr

Hauptziel muss sein, die Infrastrukturengpässe auf Strasse und Schiene bestmöglich zu überbrücken und damit die Handelsströme von und nach Italien in voller Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Versorgungssicherheit hat oberste Priorität. Hingegen geht es aktuell nicht um Verlagerungspolitik. In einer Ausnahmesituation braucht es je nachdem unkonventionelle Massnahmen, auch wenn der Gütertransport auf der Strasse kurzfristig von Spezialregelungen profitiert. Für Thierry Burkart, Zentralpräsident der ASTAG, ist klar: «Mit Entlastungsmassnahmen müssen wir jetzt alles dafür tun, damit der Güterverkehr auf Strasse und Schiene ausreichend Kapazitäten erhält – für ideologisch motivierte Bedenken hat es keinen Platz.»

Mit einem Schreiben hat die ASTAG ihre Vorschläge bereits Bundesrat Albert Rösti,

dem Vorsteher des zuständigen Verkehrsdepartements UVEK, unterbreitet.

Medienmitteilung

Weitere Informationen:

André Kirchhofer

079 659 86 86

Bern, 11. September 2023

Die ASTAG-Vorschläge im Wortlaut

  • Umleitung Transitverkehr: Mittels Koordination mit Deutschland, Österreich und Italien ist der internationale Transitverkehr wenn immer möglich frühzeitig via Brennerroute (A12: Rosenheim–Kiefersfelden/Kufstein–Bozen) und Mont Blanc bzw. Fréjus umzuleiten.
  • Dosierung an Landesgrenzen: Zur Vermeidung, dass der internationale Transitverkehr im Inland blockiert ist, muss an den Zollübergängen ein Einfahrtsregime («Dosierung») implementiert werden.
  • Gotthardpassfahrten mit LKW-Anhänger: Das Fahrverbot für LKW-Anhänger auf der Gotthardpasstrasse ist vorübergehend aufzuheben.
  • Anhebung Gewichtslimite: Zur Effizienzsteigerung bzw. für möglichst wenige Fahrten pro Auftrag ist die Gewichtsbeschränkung im alpenquerenden Verkehr während der Sperre von 40 auf 44 Tonnen analog der bestehenden Regelung im Kombinierten Verkehr (Vorlauf / Nachlauf) anzuheben.
  • Aufhebung des Nachtfahrverbots: Das grösste Potential zur Schaffung von genügend Kapazitäten hat eine vorübergehende Aufhebung des Nachtfahrverbots im alpenquerenden Verkehr – während der Nachtstunden sollen die Transitachsen (nur Nationalstrassen) durchgängig genutzt werden können.

Weitere Informationen

Dr. André Kirchhofer

Vizedirektor
Telefon +41 31 370 85 21 | Mail


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