Das im Jahr 2020 verabschiedete EU-Mobilitätspaket befasst sich mit den Arbeitsbedingungen in der Transportbranche. Zudem sollen durch die Änderungen des EU-Mobilitätspakets die Wettbewerbsbedingungen verbessert werden. Seit August 2020 treten nach und nach Neuerungen und Änderungen in der EU in Kraft. Das Schweizer Recht soll an die neuen EU-Vorschriften angeglichen werden. Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat ein Bündel von Gesetzesanpassungen in Bezug auf das Mobilitätspaket in die Vernehmlassung geschickt, darunter die Umsetzung der Ausweitung der Lizenzpflicht auf Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die Bekämpfung von Briefkastenfirmen und die Regeln zur Anpassung des Entsendegesetzes.
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