Die geplante Einführung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in Deutschland wird um ein weiteres Jahr verschoben. Neu gelten voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2024 für das Erbringen von Reiseleistungen durch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten neue Regeln. Davon betroffen sind auch Schweizer Carunternehmen, die Reisen in Deutschland anbieten. Neu muss nicht nur auf die Beförderung, sondern auf alle Reiseleistungen in Deutschland eine Umsatzsteuer entrichtet werden. Zwingende Voraussetzung ist eine steuerliche Registrierung in Deutschland. In einem Merkblatt hat die ASTAG die Vorgehensweise zusammengefasst.
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