Kursziel

Die Teilnehmenden nennen die in Unterabschnitt 8.2.2.3.5 ADR festgelegten gesetzlichen Vorschriften bezüglich dem Transport gefährlicher Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) und wenden diese an:

  • sie kennen die von ionisierender Strahlung ausgehenden Gefahren
  • sie wenden die besonderen Vorschriften für die Verpackung, Handhabung, Zusammenladung und Verstauung radioaktiver Stoffe an
  • sie kennen die besonderen Massnahmen, die bei einem Unfall mit radioaktiven Stoffen zu treffen sind

 

Lerninhalt
  • Physikalische Grundlagen
  • Auswirkungen von Strahlung
  • Strahlenschutzmethoden
  • Vorbereitung für den Transport
  • Lagerung und Transport
  • Dokumentation und Anweisungen im Falle eines Unfalls
  • Fallstudien
Zulassungsbedingungen

Gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter

Weitere Informationen
Peter Hari

Sicherheit / Gefahrgut
+41 31 370 85 26
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Martina Egger

Administration Gefahrgut / Sicherheit
+41 31 370 85 32
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