Gesetzliche Pflicht

Die bei den Beteiligten gemäss Kapitel 1.4 ADR (Sicherheitspflichten der Beteiligten) beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich (aufgabenbezogene Unterweisung) stellt, unterwiesen sein.

Die Unterweisungen müssen dokumentiert sein und sind vom Arbeitgeber in den Personalakten während 5 Jahren aufzubewahren.

Kursziel
Die Teilnehmenden
  • erläutern die korrekten Notfallmassnahmen
  • beschreiben die verschiedenen Arten von Unterweisungen
  • nennen die Vorschriften bei Transporten innerhalb der Freigrenze
  • erklären die Risiken und Gefahren im Umgang mit gefährlichen Gütern
  • halten die Gefahrgutvorschriften ein
Lerninhalt
  • Einführung in die Gefahrgutvorschriften
  • Freistellungen
  • Vorschriften über die Beförderung innerhalb der Freigrenze
  • Baustellentanks nach SDR
  • Ladungssicherung
Video
Weitere Informationen
Peter Hari

Gefahrgut / Sicherheit
+41 31 370 85 26
Mail

 

Martina Egger

Administration Gefahrgut / Sicherheit
+41 31 370 85 32
Mail