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FAQ zum Strassengüterverkehr

In der folgenden alphabetisch geordneten Übersicht finden sich häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) zum Strassengüterverkehr. Die Antworten dazu entsprechen der offiziellen Haltung des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG. Ansprechpersonen sind die jeweiligen Bereichsleiter.


F

Fähigkeitsausweis

Wer braucht einen Fähigkeitsausweis im Transportgewerbe, wer stellt ihn aus und wie kann er erlangt werden?
Wer ab dem 1. September 2009 mit Cars, Kleinbussen oder Lastwagen Personen oder Güter transportieren will, muss zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmässig weiterbilden. Weitere Informationen hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) auf www.cambus.ch publiziert.


K

Kosten

Was kostet ein Transport von A nach B?
Die ASTAG ist kein Transportunternehmer, sondern der Verband der Strassentransporteure und gibt deshalb keine Preisempfehlungen ab. Grundsätzlich sind die Transportkosten von vielen Faktoren abhängig (Gewicht, Grösse der Sendung, Transportdistanz usw.). Nähere Informationen und Offerten zu Transportpreisen sind bei jedem ASTAG-Mitglied erhältlich.

Wie berechnet ein Unternehmen seine Kosten für einen Transportauftrag bzw. für den Einsatz eines Nutzfahrzeuges?
Die ASTAG stellt der Branche diverse Kalkulationshilfsmittel in Form von Dokumentationen, Tabellen, Broschüren usw. zur Verfügung. Alle Unterlagen können im ASTAG-Shop bestellt werden.


L

Lebensmitteltransporte

Wie ist die Gesetzgebung im Lebensmitteltransport umzusetzen?
Zum Vollzug der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Vorschriften stellen sich etliche Fragen. Die ASTAG Fachgruppe Kühltransporte erarbeitet ein Konzept, das auch kleineren Transportfirmen den Ausweis einer guten Verfahrenspraxis ermöglicht.


LSVA

Was kostet die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA?
Alle Angaben und Details finden Sie auf der Homepage der Oberzolldirektion www.lsva.ch.   


LSVA-Einsprache

Muss die LSVA-Erhöhung 2008 jeden Monat mit einer neuen Einsprache angefochten werden?
Ja, aus rechtlichen Gründen ist es vorderhand notwendig, alle monatlichen LSVA-Rechnungen und Veranlagungsverfügungen jeweils erneut innert 30 Tagen mittels Mustereinsprache anzufechten. Ansonsten droht die Gefahr, dass eine LSVA-Rechnung rechtskräftig wird und damit kein Anspruch auf Rückerstattung mehr besteht, selbst wenn ein positiver Gerichtsentscheid in den Pilotprozessen resultieren sollte.


LSVA-Urteil 2009
(vgl. separates FAQ)

Wann tritt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Kraft? Wann erhalten die Transportunternehmer ihr Geld zurück?
Das Urteil ist erst rechtskräftig, wenn a) die Frist des Bundesverwaltungsgerichts für einen Weiterzug an das Bundesgericht von 30 Tagen unbenutzt verstreicht oder b) das Bundesgericht ein definitiv gültiges Urteil fällt. Davon abgesehen dürfte auch der administrative Aufwand der Oberzolldirektion bzw. die notwendigen EDV-Systemanpassungen noch zusätzlich Zeit beanspruchen, bevor tatsächlich Rückerstattungen anfallen.


M

Milchtransporte

Welche Sicherheitsanforderungen stellen sich speziell bei Milchwagen?
Die ASTAG Fachgruppe Milchsammeltransporte hat Empfehlungen erarbeitet, wie Milchwagen und ihre Anhänger aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ausgerüstet sein müssen.


Motorfahrzeugsteuern

Wie viel Motorfahrzeugsteuer muss ein Fahrzeughalter bezahlen?
In der Schweiz sind die Motorfahrzeugsteuern kantonal geregelt. Sie müssen deshalb unterschiedlich berechnet werden (Übersicht).


S

S-Kleber

Zu welchen Fahrten berechtigt ein S-Kleber, wo kann er bezogen werden und was sind die Abgabe-Bedingungen?
Alle erforderlichen Informationen sind beim Fachthema Gütertransport zu finden.


Schwarzarbeit

Was kann gegen Schwarzarbeit beim Umzug unternommen werden?
Der Bund führt eine Kampagne gegen Schwarzarbeit. Es gibt im konkreten Fall auch die Möglichkeit der Anzeige bei der kantonal zuständigen Stelle.


Sonderbewilligungen

Wer erteilt Sonderbewilligungen für Fahrten auf Nationalstrassen?
Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen sind auf www.sonderbewilligung.ch zu finden.




T

Tiertransporte

Was unternimmt die ASTAG zur Verhinderung von Tierseuchen und Krankheiten?

Die Fachgruppe Tiertransporte fordert leistungsfähige Waschanlagen bei allen Schlachthöfen.


Treibstoffe

Wie hoch ist der aktuelle Treibstoffzuschlag?
Die ASTAG führt eine Grafik über die Entwicklung des Dieselpreises. Die Daten stammen von der International Road Union (IRU) und werden wöchentlich in einer Dieselpreistabelle aktualisiert.


V

Verlängerung ADR-Bescheinigung

Kann die ADR-Bescheinigung bei verpasstem Auffrischungskurs verlängert werden?
Nein. Wird nicht innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit ein Auffrischungskurs besucht, so muss wieder der Basiskurs (3 Tage) absolviert werden. In besonderen Fällen wie Krankheit oder Unfall kann das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Ausnahmen bewilligen. Die Bewilligungspraxis ist aber restriktiv und findet nur Anwendung, wenn der Betroffene sich vor Ablauf der Bescheinigung ans ASTRA wendet. Das Gleiche gilt bei einer bevorstehenden Pensionierung. Es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung der abgelaufenen ADR-Bescheinigung bis zum Eintritt des Ruhestandes, auch wenn dieser noch so kurz bevorsteht. Die Pensionierung ist vorhersehbar und somit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber plan- und organisierbar. Das ASTRA übt die gleiche zurückhaltende Bewilligungspraxis wie im erstgenannten Fall. Eine von der ASTAG geführte Datenbank gibt Auskunft über die Gültigkeitsdauer der erteilten Bescheinigungen.

Kann ein Auffrischungskurs früher als zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung absolviert werden?
Ja. Wenn der Inhaber einer ADR-Bescheinigung den Auffrischungskurs z.B. bereits nach 3 Jahren besuchen will, kann er dies ohne Weiteres tun, allerdings wird die Bescheinigung für 5 Jahre ab Auffrischungskurs verlängert. ADR 8.2.2.8.2 umschreibt die Verlängerung der ADR-Bescheinigung und ADR 8.2.1.5, wann eine Auffrischungsschulung erfolgen muss. Der Hinweis auf die Absolvierung eines Auffrischungskurses innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf bedeutet die Erleichterung, dass die Auffrischungsschulung mit Beginn des letzten Gültigkeitsjahres besucht werden kann, ohne dass dadurch für den Fahrzeugführer auch nur ein Tag verloren geht.
In der ADR ist ein früherer Besuch des vorgeschriebenen Auffrischungskurses nicht explizit ausgeschlossen, hingegen geht daraus, wie oben erwähnt, die Gültigkeit von fünf Jahren hervor.

Beispiel:
Eine ADR-Bescheinigung ist bis am 25.05.2014 gültig.
Der Auffrischungskurs kann im Zeitraum zwischen 25.05.2013 und 25.05.2014 besucht werden, so dass unabhängig vom Datum des Kurs­besuches der Ausweis nach erfolgreichem Bestehen des Auffrischungskurses mit dem neuen Gültigkeits­datum 25.05.2019 versehen wird.
Erfolgt der Kursbesuch vor dem 25.05.2013, beispielsweise am 02.02.2012, wird die Bescheinigung (nur) bis am 02.02.2017 verlängert.





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