Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der ASTAG gegen die LSVA-Erhöhung 2008 vollumfänglich gutgeheissen. Der Bundesrat hat danach entschieden, das Urteil ans Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen. Gleichzeitig hat die Oberzolldirektion bekannt gegeben, dass die LSVA für alle ab sofort basierend auf den LSVA-Tarifsätzen 2007 in Rechnung gestellt werden.
- Euro 0 / 1 / 2: 2.88 Rp. pro tkm ( bisher 3.07 Rp. pro tkm )
- Euro 3: 2.52 Rp. pro tkm ( bisher 2.66 Rp. pro tkm )
- Euro 4 / 5: 2.15 Rp. pro tkm ( bisher 2.26 Rp. pro tkm )
Grundsätzlich müssen die Fahrzeughalter gegen die LSVA-Erhöhung von 2008 nicht mehr Einsprache bei der OZD erheben. Ausnahme: Für EURO 3-Fahrzeuge muss weiterhin monatlich Einsprache gegen die Abklassierung erhoben werden. Die bisherige Mustereinsprache wurde deshalb angepasst! (vgl. nebenstehende Box)
Auskunftspersonen ASTAG
Hanspeter Tanner, stv. Direktor
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h.tanner@astag.ch
Dr. André Kirchhofer, Leiter Politik & Kommunikation
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a.kirchhofer@astag.ch
Ruedi Matti, Bereichsleiter Gütertransport
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r.matti@astag.ch
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