Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung über Busfahrbahnen, Bus-Streifen, wie folgt anzupassen: Das Signal "Busfahrbahn" zeigt eine Fahrbahn an, die für Busse im öffentlichen Linienverkehr bestimmt ist. Taxis und Cars dürfen die Busfahrbahn mitbenützen, wenn die Betriebsabläufe der öffentlichen Verkehrsmittel nicht erheblich und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht beeinträchtigt. Die Begründung sowie auch die Antwort des Bundesrates finden Sie auf dem nebenstehenden Link.
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