Kursziel

Die Teilnehmenden nennen die in Unterabschnitt 8.2.2.3.4 ADR festgelegten gesetzlichen Vorschriften bezüglich dem Transport von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 und wenden diese an:

  • sie beschreiben die Gefahren im Umgang mit explosiven und pyrotechnischen Stoffen
  • sie kennen die besonderen Vorschriften für die Zusammenladung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
Zulassungsbedingungen

Gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter

Weitere Informationen
Martina Egger

Administration Gefahrgut / Sicherheit
+41 31 370 85 32
Mail

François Perrenoud