Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und bereitet optimal auf die vielseitigen Anforderungen in allen Bereichen der Transport- und Logistikbranche vor. Lehrgangsstart 2026 in allen Regionen.
Kursziel
Die Teilnehmenden nennen die in Unterabschnitt 8.2.2.3.4 ADR festgelegten gesetzlichen Vorschriften bezüglich dem Transport von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 und wenden diese an:
- sie beschreiben die Gefahren im Umgang mit explosiven und pyrotechnischen Stoffen
- sie kennen die besonderen Vorschriften für die Zusammenladung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
Zulassungsbedingungen
Gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter
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